So wollen wir die Bürger entlasten!

Die AfD-Bundestagsfraktion tritt für eine grundlegende Reform des deutschen Steuersystems ein. Dies ist eine programmatische Kernforderung unserer Partei. Das Steuersystem soll eine verständliche Systematik aufweisen und nur wenige Steuerarten umfassen.
Sinnvolle Steuervereinfachung
Alle Erträge werden mit 25 Prozent besteuert, egal ob Unternehmer, Arbeitnehmer oder Selbständiger. Die Bemessungsgrundlage erfolgt nach dem Kirchhof-Modell. Alle Steuerausnahmetatbestände werden abgeschafft.
Familienförderung
Freibetrag von 15.000 € je Erwachsenen und 12.000 € je Kind. Familien mit drei Kindern zahlen erst ab 70.000 €* Steuern und dann nur 25 Prozent.
* Inklusive des Erwerbspauschbetrages von € 2.000 je Erwerbstätigen € 70.000 zu versteuerndes Einkommen entsprechen etwa € 85.000 AN-Brutto
Gegenfinanzierung
Rund 80 Mrd. € fließen jedes Jahr ins Ausland oder an Ausländer. 54 Mrd. € werden für den „Klimaschutz“ ausgegeben. Eine solche Fehlallokation ist Steuerverschwendung. Die Fokussierung auf die Kernaufgaben des Staates wie Sicherheit, Recht, Infrastruktur und Sozialsystem bei Entlastung der Nettosteuerzahler ist dringend geboten!

Unsere Steuerreform verspricht eine Revolution in der Steuerlandschaft: einfach, gerecht und transparent. Unser Steuerrechner zeigt Ihnen, wie dieses Modell in der Praxis funktioniert und wie es Ihre persönliche Steuerlast verändern könnte.
Hinweis zur Nutzung des Steuerrechners
Das Ziel der Steuerreform 2025 der AfD-Bundestagsfraktion[1] besteht darin, Familien, Mittelstand und Unternehmen bei den Ertragsteuern spürbar zu entlasten und insbesondere die Ermittlung der Steuerlast deutlich zu vereinfachen.
Der Steuerrechner der AfD-Bundestagsfraktion dient der vereinfachten Veranschaulichung möglicher Steuerentlastungen im Rahmen der vorgeschlagenen Steuerreform 2025. Aufgrund der Vielzahl von Sonder- und Ausnahmevorschriften im deutschen Steuerrecht ist es nicht möglich, alle individuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Der Rechner bietet eine allgemeine Orientierung, ersetzt jedoch keine individuelle Steuerberatung. Die endgültige Ausgestaltung der Steuerreform 2025 bleibt einem späteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.

