Antrag

Strategiewechsel in der Entwicklungspolitik – Entwicklungszusammenarbeit im deutschen Interesse

Berlin, 18. Februar 2022. Die deutsche Entwicklungspolitik der letzten Jahrzehnte ist gescheitert. Die bisherige Praxis der Entwicklungszusammenarbeit hat Deutschland und den Partnerstaaten keinen nennenswerten Vorteil erbracht, im Zweifel hat sie sogar geschadet. Die derzeitige Entwicklungszusammenarbeit der Bundesrepublik Deutschland missachtet den Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“ und damit das in der christlichen Soziallehre verankerte Subsidiaritätsprinzip. Eine sich selbst tragende Entwicklung als originäres Ziel der Entwicklungszusammenarbeit konnte deshalb trotz massiven Hilfeleistungen über Jahrzehnte hinweg nicht erreicht werden. Es gilt daher, die deutsche Entwicklungszusammenarbeit von Grund auf neu auszurichten.

Hierzu ist es erforderlich, die vorhandenen Strukturen zu überdenken und die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit auf der Grundlage deutschen Interesses sowie demjenigen der jeweiligen Partner zu erneuern. Dieser neue Modus der partnerschaftlichen Zusammenarbeit beruht auf der Annahme, dass primär die persönliche/ individuelle Fortentwicklung Triebkraft jeder menschlichen Entwicklung ist. Der Rahmen für diese Entwicklung bildet ein transparentes Gegenseitigkeitsverhältnis und die klare Formulierung eigener Interessen sowie die Anerkennung der Leistungsfähigkeit und Eigenverantwortung der Partner. Insbesondere die Verantwortung für das Eigene verpflichtet darüber hinaus zur Achtung der jeweiligen Kultur und Selbstbestimmung.

Vor diesem Hintergrund hat Deutschland als Industrienation im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit vornehmlich seine wirtschaftlichen, aber auch migrations- und sicherheitspolitischen Interessen zu vertreten und bei Wahrung derselben die Entwicklung der in Frage kommenden Partnerstaaten zu fördern. Diese Grundeinstellung in der Entwicklungspolitik verbietet es allerdings, die Ziele der Agenda 2030 weiterhin zu verfolgen oder sogar als Maßstab des eigenen Regierungshandelns heranzuziehen. Vor allem durch die utopischen und teils widersprüchlichen programmatischen Zielsetzungen der Agenda 2030 ist sie als zentraler Referenzrahmen der Entwicklungspolitik und erst recht als Maßstab der gesamten nationalstaatlichen Politik abzulehnen. Denn die in der Resolution 70/1 der Generalversammlung vom 25. September 2015 niedergelegten 17 Nachhaltigkeitsziele haben den Anspruch, die gesamte Welt im Namen der nachhaltigen Entwicklung zu „transformieren“. Nachhaltigkeit im Sinne der Agenda 2030 wird hierdurch zu einem politischen Kampfbegriff und zu einem handfesten Instrument zur Durchsetzung dieser „Transformation“. Diese ökologische, soziale und ökonomische Transformation ist aber nicht im Interesse Deutschlands. Denn diese Transformation hat den Anspruch jeden Bereich menschlichen Lebens zu umfassen und führt im Kern zur Aushebelung marktwirtschaftlicher Prinzipien, zu ungerechtfertigter globaler Umverteilung und letztlich zum Verlust der menschlichen Freiheit.

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