Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie
Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie
Berlin, 09. September 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag stellt fest, dass die gegenwärtige Pflicht zur Einholung eines Konsiliarberichts vor Beginn einer Psychotherapie nicht mehr zeitgemäß ist und einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht. Diese Regelung zwingt Patienten, einen zusätzlichen Bericht zu erstellen, obwohl bereits durch den Vertragsarzt eine Diagnosestellung erfolgt ist. Wir fordern daher die Streichung dieser Konsiliarberichtspflicht, wenn Patienten auf Überweisung eines Vertragsarztes eine psychotherapeutische Praxis aufsuchen.
Wir sehen in der Abschaffung dieser Pflicht eine Möglichkeit, die Bürokratie im Gesundheitswesen erheblich zu reduzieren und die Effizienz in psychotherapeutischen und ärztlichen Praxen zu steigern. Aktuell entstehen jährlich durch die Erstellung von Konsiliarberichten mehr als 250.000 Stunden zusätzlicher Verwaltungsaufwand, was Kosten in Höhe von 15,6 Millionen Euro verursacht. Ein Verzicht auf diese Berichte könnte etwa 140.000 Stunden und 8,7 Millionen Euro einsparen. Daher setzen wir uns für eine moderne Gesundheitspolitik ein, die sinnvolle Regelungen anstelle von Doppelprüfungen fördert.
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