Berlin, 6. April 2022. Am 29. März beschlossen die Landesregierungen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, die Maskenpflichten in Geschäften, Schulen oder 2G- und 3G- Zutrittsregeln auslaufen zu lassen. Sogenannte Hotspot-Regeln zur Fortführung dieser Maßnahmen sollen zu- nächst nicht in Kraft gesetzt werden. Auch Hessen verzichtet auf eine Sonderregel. Für Niedersachsen kommt laut Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) ebenfalls keine landesweite Hotspot-Regelung infrage. In Thüringen scheiterte die Koalition aus SPD, Grünen und Linken mit Verlängerung der Corona-Regeln. CDU, FDP und AfD stimmten gegen deren Verlängerung.
Auch Deutschland braucht einen weitgehenden Freiheitstag: das betrifft nicht nur die Maskenpflicht und Test- pflichten – sondern auch die Regelungen im Deutschen Bundestag. § 126a GOBT wurde im Frühjahr 2020 ein- geführt, um die Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages zu erhalten. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist nicht mehr gegeben. Daher muss der entsprechende Paragraf in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages ersatzlos gestrichen werden.