Telemedizin droht zum Konzernspielball zu werden
Telemedizin droht zum Konzernspielball zu werden
Berlin, 13. August 2025. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zur TeleClinic GmbH (Drucksache 21/1046) offenbart erschreckende Lücken in der Aufsicht über einen zentralen Bereich der digitalen Gesundheitsversorgung. Dazu teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, mit:
„Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur TeleClinic GmbH ist ein Offenbarungseid. Die Regierung gesteht mehrfach, dass sie keinerlei eigene Informationen hat: weder zu Gründung und Kapitalgebern oder Finanzierungsrunden noch zu den Folgen der Übernahme durch den Schweizer DocMorris-Konzern. Anstatt die Interessen deutscher Patienten zu schützen, erklärt die Bundesregierung, sie stütze sich auf öffentliche Berichte. Das ist gesundheitspolitische Arbeitsverweigerung. Selbst das eindeutige Urteil des Landgerichts München I von Mai 2024, das das Geschäftsmodell von TeleClinic als wettbewerbswidrig einstufte, führt zu keiner einzigen konkreten Maßnahme. Die Merz-Regierung begnügt sich damit, die Lage ,im Blick‘ zu haben und ,fortlaufend zu prüfen‘. Beim Datenschutz verweist die Bundesregierung lapidar auf geltende Gesetze, ohne auch nur ansatzweise zu prüfen, wie sicher sensible Patientendaten in den Händen eines internationalen Konzerns tatsächlich sind. Und obwohl TeleClinic nur mit bestimmten Krankenkassen kooperiert, will die Regierung keine Benachteiligung anderer Versicherter erkennen. Statt zu handeln, redet sie die Gefahr einer Zwei-Klassen-Medizin klein. Diese Antworten zeigen: Die Bundesregierung hat bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen weder Steuerung noch Kontrolle. Sie nimmt in Kauf, dass ausländische Konzerne unsere Gesundheitsversorgung dominieren und Patientendaten ins Ausland wandern. Die AfD-Fraktion fordert sofortige Maßnahmen gegen ausländische Einflussnahme und für konsequenten Datenschutz im Gesundheitswesen. Gesundheitsversorgung darf nicht zur Beute internationaler Konzerne werden. Der Schutz der Patienten muss Vorrang vor Profitinteressen haben.“
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