Pressemitteilung
Thomas Seitz: Koalition will den strafrechtlichen Schutz ungeborenen Lebens scheibchenweise streichen
Berlin, 09. März 2022. Das Regierungskabinett hat am Mittwoch die Aufhebung von § 219a StGB, nach welchem bislang das Werben für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe gestellt ist, beschlossen.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Thomas Seitz, teilt dazu mit:
„Schon in der letzten Legislaturperiode ist die Fraktion der AfD den Versuchen einer Aufweichung des Werbeverbots Schwangerschaftsabbrüche betreffend entgegengetreten. Dies geschah und geschieht in der Überzeugung, dass die Tötung ungeborenen Lebens keine ‚normale‘ Dienstleistung ist, die auch noch – vielleicht unter dem Deckmantel einer angeblich objektiven Information – beworben werden dürfte. Dieses strafrechtliche Verbot ist im engen Zusammenhang mit dem eigentlichen Abtreibungsgeschehen zu sehen: Wer die Tat an sich für verwerflich hält, kann das Werben nicht gutheißen.
Es nützt auch nichts, wenn mit dem Gesetzentwurf die objektive Information durch Ärzte der Strafbarkeit entzogen und eine reißerische oder irreführende Werbung über das Heilmittelwerbegesetz (HWG) pönalisiert werden soll. Dieses Nebenstrafrecht bietet entgegen der Gesetzesbegründung nicht denselben Schutz wie eine Verankerung im Strafgesetzbuch – ganz abgesehen davon, dass dort manche Handlungsweisen nur als Bußgeldvorschriften ausgestaltet sind. Mit dieser Salamitaktik wird der Schutz des ungeborenen Lebens scheibchenweise immer weiter eingeschränkt.
Es steht zu befürchten, dass als Folge der Abschaffung von § 219a StGB mittel- bis langfristig auch die Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs als solche zur Disposition gestellt werden wird – was ja von den Jugendorganisationen von SPD und Grünen bereits gefordert wurde. Die Fraktion der AfD wendet sich hingegen schon nach dem Grundsatzprogramm der Partei gegen alle Versuche, Abtreibungen zu bagatellisieren, staatlicherseits zu fördern, oder sie zu einem Menschenrecht zu erklären. Dazu gehört ein deutliches Nein zu allem, was zu einer Minderung des strafrechtlichen Schutzes werdenden menschlichen Lebens führen kann.“
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