Pressemitteilung
Tobias Matthias Peterka: Bundesregierung ist nicht gewillt, Missbrauch des Asylrechts einen Riegel vorzuschieben
Berlin, 10. Oktober 2024. Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion unter Federführung des AfD-Bundestagsabgeordneten Tobias Matthias Peterka zu Reisen von Flüchtlingen unter anderem in ihre Herkunftsländer räumt die Bundesregierung ein, dass ihr nicht bekannt ist, in wie vielen Fällen das BAMF Widerrufsverfahren gegen Flüchtlinge geführt hat, die in ihre Herkunftsländer zurückgereist sind.
Tobias Matthias Peterka, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, teilt dazu mit:
„Diese Unwissenheit ist erschreckend, zeigt aber umso mehr, dass die Bundesregierung offenkundig nicht bereit ist, dem Missbrauch des Asylrechts endgültig einen Riegel vorzuschieben. Aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage geht hervor, dass die Bundespolizei allein im Zeitraum 1.1.2023 bis 20.9.2024 insgesamt 279 Mitteilungen über Reisen von Schutzberechtigten in ihre Herkunftsländer erhalten hat. Es sind demnach insgesamt 429 Schutzberechtigte in ihr Heimatland gereist: Davon unter anderem 172 in den Irak, 102 nach Syrien, 37 nach Afghanistan und 31 in den Iran, also in Länder, die angeblich nicht sicher sind. Die Bundesregierung lässt offen, ob das BAMF durch die Bundespolizei hierüber überhaupt informiert wurde. Auch weiterhin möchte die Bundesregierung solche vom Steuerzahler finanzierte ,Heimaturlaube‘ ermöglichen, nämlich dann, wenn sogenannte zwingende Gründe vorliegen. Das ist schlichtweg absurd: Mit der Reise in sein Herkunftsland hat der Schutzberechtigte belegt, dass für ihn dort keine Gefahren drohen. In diesen Fällen ist der Schutzstatus zwingend abzuerkennen. Die Bundesregierung räumt auch ein, dass es keine Kooperationsvereinbarungen zwischen Deutschland und den Schengenstaaten gibt, die die Weitergabe von Informationen im Rahmen von Passkontrollen ermöglichen. Es ist damit nahezu ausgeschlossen, dass das BAMF Kenntnis über Reisen in Herkunftsländer erlangt. Zu glauben, dass die Einführung einer gesetzlichen Mitteilungspflicht, Schutzberechtigte dazu veranlassen wird, dass diese das BAMF über Reisen in ihr Herkunftsland informieren, ist völlig lebensfremd und zeigt, dass ein wirklicher Kurswechsel der Asylpolitik von der Bundesregierung nicht ernsthaft gewollt ist.“
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