Antrag
Transparenz ermöglichen – Weisungsgebundenheit des Bundesamtes für Verfassungsschutz für jedermann kenntlich machen
Berlin, 14 . November 2024. Die Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) ist die Sammlung und Auswertung von Informationen, insbesondere von sach- und personenbezogenen Auskünften, Nachrichten und Unterlagen, über
(1.) Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben,
(2.) sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eine fremde Macht,
(3.) Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
(4.) Bestrebungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind (vgl.§ 3 Abs. 1 BVerfSchG).
Mit der Versetzung des letzten Präsidenten des BfV in den einstweiligen Ruhestand im November 2018, hat sich der Schwerpunkt des Wirkens des BfV auf die Bekämpfung oppositioneller Parteien und politischer Positionen des konservativ-
patriotischen Spektrums, abseits des gesetzlich vorgegebenen Tätigkeitsschwerpunktes verlagert. Der neu eingesetzte Präsident legte von Anfang an den Fokus auf die Bekämpfung des „Rechtsextremismus“, subsumierte das demokratische
Wirken der großen Oppositionspartei AfD unter diesen Begriff und stellte die Partei unter Beobachtung und haltlosen Extremismusverdacht. Ebenso wurden neue Begrifflichkeiten wie z.B. die „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des
Staates“ eingeführt und Regierungskritiker unter Beobachtung genommen.
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