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Intransparente Kontokündigungen und die Verweigerung von Kontoeröffnungen stehen immer häufiger im Fokus der öffentlichen Diskussion. Das Phänomen des politischen Debankings beschreibt dabei die Praxis, den Zugang zu Finanzdienstleistungen gezielt als Druckmittel gegen politisch missliebige Personen, Parteien oder Medien einzusetzen, um ihnen die wirtschaftliche Basis zu entziehen und sie vom Diskurs auszuschließen.

Gleichzeitig besteht ein legitimes öffentliches Interesse an der konsequenten Umsetzung regulatorischer Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche, Sanktionsverstößen und Terrorismusfinanzierung sowie an einer effektiven Risikosteuerung seitens der Kreditinstitute.

Unsere Veranstaltung beleuchtet das Spannungsfeld zwischen dem Recht auf finanzielle Grundversorgung und gesellschaftlicher Teilhabe im Kontrast zur Risiko- und Compliance-Logik. Ziel ist eine sachliche, rechtsstaatliche und lösungsorientierte Debatte mit ausgewiesenen Experten aus Politik, Justiz und Medien.

Programm

Begrüßung, Einführung und Moderation

Kay Gottschalk MdB
Leiter des Arbeitskreises Finanzen der AfD-Bundestagsfraktion

Impulsvorträge
Block I – Die mediale Perspektive

Die Wirkung von Debanking als Instrument gegen unliebsame Stimmen und die Implikationen für die Presse- und Meinungsfreiheit

Block II – Die politische und juristische Perspektive

Interdisziplinäre Analyse der Tragweite von Kontokündigungen gegen Parteiorganisationen und Mitglieder sowie die Einordnung in das globale Finanz- und Rechtssystem Gemeinsame Diskussionsrunde mit Publikumsbeteiligung

Block III – Die europäische Perspektive

Regulierung auf EU-Ebene und Ausblick: Geplante Vorhaben in Brüssel und die absehbaren Folgen für Kontoinhaber

Zusammenfassung und Abschlusswort

Kay Gottschalk MdB

Für Ihr leibliches Wohl während der Veranstaltung ist gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!

ANMELDUNG - DEBANKING ALS POLITISCHE WAFFE

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Zum Zwecke Ihrer Anmeldung und der Öffentlichkeitsarbeit der AfD-Bundestagsfraktion, muss diese Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum verarbeiten und diese Daten an den Besucherdienst des Deutschen Bundestages weiterleiten. Nach Durchführung der Veranstaltung werden Ihre besagten Daten umgehend gelöscht. Rechtsgrundlage für jene Datenverarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 3 DSGVO i. V. m. § 3 BDSG.
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