Antrag
Verdrängungen verhindern – Freiheit des Wohnens sicherstellen
Berlin, 14. November 2024. Für die Behauptung, dass viele Deutsche in zu großen Häusern oder Wohnungen lebten und der sogenannte Klimaschutz in den vergangenen Jahren hierdurch „aufgefressen“ worden sei, erntete Klara Geywitz kurz nach der Amtsübernahme des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen (BMWSB) viel Kritik. Die seinerzeitige Lage ohne parteipolitische Deutung meldete das Statistische Bundesamt, so betrug die maßvoll angestiegene Flächeninanspruchnahme innerhalb der letzten 36 Jahre im Durchschnitt lediglich zehn Quadratmeter Wohnfläche und 0,5 Zimmer pro Person.
Trotz der oben genannten breiten Kritik und auch angesichts der lediglich moderat zu nennenden Wohnflächenzuwächse, versucht das BMWSB aktuell ab 1. Oktober 2024, mittels zinsverbilligter Kredite im Rahmen des Programms Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) eine sogenannte „flächenoptimierte Bauweise“ in den privatwirtschaftlichen Immobiliensektor zu implementieren. Man brauche richtige Wohnungen. Unter richtig versteht das Ministerium den „Anreiz des Baus kleinerer Wohneinheiten“. Wohnfläche träte als negative Begleiterscheinung auf wie es heißt und eine Vier-Zimmer-Wohnung wird im Programm mit lediglich 85 Quadratmeter gedeckelt. Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder auch Wohnungsbaugenossenschaften sind damit das Zielobjekt der Wohnflächenrestriktionen der Bundesregierung.
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