Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien

Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien

Berlin, 9. September 2025. Nach Maßgabe des Grundgesetzes sind mehrere Ausschüsse durch den Bundestag zu bestellen: Neben dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und dem Ausschuss für Verteidigung wurde auch der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und der Petitionsausschuss verpflichtend durch die Artikel 45 f. des Grundgesetzes (GG) vorgeschrieben.

Daneben erlauben es die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) und das Grundgesetz dem Bundestag, zu Beginn einer jeden Wahlperiode Zahl und Art weiterer Ausschüsse festzulegen. Dabei existieren die ständigen, die besonderen und die Untersuchungsausschüsse. Die Ausschüsse gelten als Werkstätten des Parlaments, was ihre besondere Bedeutung für den parlamentarischen Ablauf umschreibt…

Antrag

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