Antrag

Wettbewerbsfähigkeit der wehrtechnischen Industrie stärken – Aufbau von Produktionskapazitäten ermöglichen

Berlin, 11. Juni 2024. Vorgaben der Nato zum Vorhalten von Munition sehen vor, „dass die Bundeswehr bis zum Jahr 2031 ausreichend Artilleriemunition vorhalten muss, um 30 Tage in einem intensiven Gefecht bestehen zu können“.

Laut interner Papiere betrug beispielsweise der Bestand an Sprenggeschossen im Kaliber 155 Millimeter im März 2023 nicht einmal zehn Prozent des vorzuhaltenden Bestands. Die Bundeswehr könnte hiermit also nicht einmal ein dreitägiges, intensives Gefecht führen. Der Munitionsmangel bei der Bundeswehr verhindert somit die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr sowie die Erfüllung von internationalen Verpflichtungen. Die deutsche wehrtechnische Industrie kann und will den Munitionsmangel der Bundeswehr beseitigen und die erforderlichen Produktionskapazitäten aufbauen. Allerdings wird sie vom Staat auf allen Ebenen hieran gehindert. Ende des Jahres 2023 scheiterte die geplante Verdreifachung der Produktionskapazitäten einer Pulverfabrik in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel auf kommunaler Ebene, weil der örtliche Stadtrat unter anderem der Nutzung von Flächen für Unternehmensgründungen Vorrang eingeräumt hat.

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