Antrag
Wiedereröffnung der deutschen Botschaft in Damaskus
Berlin, 24. September 2024. Die deutsch-syrischen Beziehungen sind durch den Bürgerkrieg und die damit in Verbindung gebrachten Menschenrechtsverletzungen belastet. In der Folge ist die deutsche Botschaft in Damaskus seit 2012 geschlossen, beide Länder unterhalten allerdings weiterhin diplomatische Beziehungen.
Inzwischen erlebt Syrien nach einer langen Phase schwerer Kämpfe eine gewisse Stabilisierung, die aber noch gefährdet ist. Daher muss auf internationaler Ebene alles unternommen werden, Syrien letztlich zu befrieden. Fest steht nach rund 13 Jahren Bürgerkrieg, dass die Regierung von Präsident Assad fest im Sattel sitzt. Auf Basis einer realitätsorientierten Außenpolitik ist er der wichtigste Ansprechpartner für die Bundesregierung in Syrien. In einer Erklärung der G7-Außenminister zur Lage im Nahen und Mittleren Osten vom 19. April 2024 auf Capri wurde festgestellt: „Wir bekennen uns unverändert zu einem politischen Prozess unter syrischer Führung und Eigenverantwortung im Einklang mit der Resolution 2254 des VN-Sicherheitsrats und unterstützen uneingeschränkt das Mandat des VN-Sondergesandten Geir O. Pedersen. Wir rufen das syrische Regime auf, sich ernsthaft an dem von den Vereinten Nationen moderierten politischen Prozess zu beteiligen, um einen friedlichen Ausgang der Krise und nationale Aussöhnung herbeizuführen.“ Hierzu seien folgende Aspekte aus der VN-Resolution 2254 genannt: […] „Der Sicherheitsrat1 […] in Bekräftigung seines nachdrücklichen Bekenntnisses zur Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territorialen Unversehrtheit der Arabischen Republik Syrien und zu den Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen“ […] „bekundet in dieser Hinsicht seine Unterstützung für einen von den Vereinten Nationen moderierten politischen Prozess unter syrischer Führung“ […]. Es geht aus dem Dokument hervor, dass der VN-Sicherheitsrat eine Einigung der verschiedenen Interessengruppen nur mit der syrischen Regierung erreichen kann.
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