zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU
zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU
Berlin, 03. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag kritisiert den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2014/65/EU als unverhältnismäßigen Eingriff in nationale Hoheitsrechte und als Verstoß gegen Subsidiaritätsprinzip und Verhältnismäßigkeit. Der Entwurf zielt auf eine vertiefte Kapitalmarktintegration, einheitliche Aufsicht durch Ausbau der ESMA und Abbau grenzüberschreitender Hindernisse ab, doch greift er in Kompetenzbereiche der nationalen Aufsichtsbehörden (BaFin, Bundesbank, BSI) ein. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag rügt die geplante Personalaufstockung der ESMA mit Gesamtkosten von 612 Mio. Euro bis 2034 sowie zusätzliche Gebührenbelastungen für Unternehmen in Höhe von 560 Mio. Euro. Statt zentraler EU-Steuerung fordert die AfD-Fraktion verbesserte Zusammenarbeit nationaler Behörden und Bürokratieabbau auf EU-Ebene. Der Deutsche Bundestag soll die EU-Leitlinien rügen und seine Bedenken an Kommission, Parlament und Rat übermitteln.
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