zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen und zur Aufhebung der Richtlinie
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen und zur Aufhebung der Richtlinie
Berlin, 03. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag rügt den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Wirksamkeit von Abrechnungen (SFR), die Aufhebung der Richtlinie 98/26/EG und die Änderung der Richtlinie 2002/47/EG als verfassungsrechtlich unzulässig und unnötig. Die geplante Harmonisierung zielt auf eine Zentralisierung der Aufsichtskompetenzen bei der ESMA ab und gefährdet nationale Souveränität. Etablierte deutsche Aufsichtssysteme – BaFin, Deutsche Bundesbank, Bundesministerium der Finanzen und BSI – gewährleisten bereits Effizienz, Stabilität und Sicherheit von Zahlungs- und Wertpapierabrechnungen sowie von Krypto-Asset-Dienstleistungen. Die Übertragung zentraler Befugnisse an die ESMA verletzt das Subsidiaritätsprinzip, da dieselben Ziele auf nationaler Ebene besser erreicht werden. Die mehrfach geänderte SFD funktioniert verlässlich und erfordert keine Umwandlung in eine Verordnung. Der erhebliche Personal- und Gebührenaufwand für die ESMA übersteigt den Nutzen und widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Stattdessen wird eine konsequente Stärkung der nationalen Aufsichtsbehörden, Bürokratieabbau und verbesserte Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten gefordert.
Beitrag teilen















