zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft

zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft

Berlin, 27. Januar 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag lehnt den Vorschlag der Kommission (KOM(2025) 685 endg., Ratsdok. 15453/25) zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 ab. Der Entwurf sieht einen zentralisierten Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu mehrwertsteuerrelevanten Daten über EU-IT-Systeme wie MIAS, CESOP und TNA vor. Ziel ist die Bekämpfung grenzüberschreitenden organisierten Mehrwertsteuerbetrugs. Aus Sicht der Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag fehlt eine ausreichende Rechtsgrundlage, das Subsidiaritätsprinzip wird verletzt und die Maßnahme ist unverhältnismäßig, da nationale Behörden bereits effizient agieren. EU-weit existierende Instrumente wie Eurofisc und bilaterale Kooperationen erweisen sich als hinreichend. Eine EU-Zentralisierung unterläuft die nationale Steuerhoheit, erhöht Cyber- und Datenschutzrisiken und verursacht unnötige Kosten. Statt einer Erweiterung von EUStA-/OLAF-Zugriffen empfiehlt die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag, nationale Systeme und Eurofisc zu stärken. Der Bundestag möge die Vorlage gemäß Protokoll Nr. 2 zum Vertrag von Lissabon rügen und seine Stellungnahme an die EU-Institutionen übermitteln.

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