zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 in Bezug auf die

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses (EU) 2015/1814 in Bezug auf die

Berlin, 27. Januar 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag kritisiert den Vorschlag KOM(2025)738 endg. zur Änderung des EU-Beschlusses 2015/1814 über die Marktstabilitätsreserve im EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS II) für Gebäude-, Straßenverkehrs- und andere Sektoren scharf. Aus Sicht der AfD-Fraktion fehlt eine ausreichende Rechtsgrundlage, stattdessen greift der Entwurf erheblich in nationale Hoheitsrechte ein, ohne nachweislich zu besseren Klimaschutz-Ergebnissen oder spürbaren Verbesserungen für Bürger zu führen. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag rügt einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip: Nationale Regelungsbedarfe und sektorale Besonderheiten ließen sich effektiver auf nationaler Ebene steuern. Außerdem widerspricht der Vorschlag dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da er weder die weltweiten Treibhausgasemissionen signifikant beeinflusse (EU-Anteil 5,9 % 2024) noch die angestrebte Wirkung erziele, jedoch zu deutlich höheren Kosten, bürokratischem Mehraufwand und Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen und Verbraucher führe. Die AfD-Fraktion fordert daher die Ablehnung des Entwurfs und die Rückübertragung entsprechender Kompetenzen an die Mitgliedstaaten.

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