Pressemitteilung

In seiner letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel hat der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung unter anderem Anträge der Bundestagsfraktionen der AfD, der FDP und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Künstliche Intelligenz“ beraten.

 

Dr. Marc Jongen (MdB) stellte als Berichterstatter für die AfD-Bundestagsfraktion die wesentlichen Aspekte des Antrags der AfD-Fraktion im Bundestag „Künstliche Intelligenz – Forschung und Anwendung für den Innovationsstandort Deutschland und zum Wohl unserer Gesellschaft fortentwickeln“ vor. Mit Blick auf die weitere Entwicklung dieses wichtigen Forschungs- und Technologiefeldes forderte Dr. Jongen:

 

  • Zur Förderung von Technologietransfer und Unternehmensgründungen sind nicht nur internationale und überregionale Kompetenzzentren, sondern auch regionale Innovationscluster zur Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft einzurichten.
  • Zur Umsetzung deutscher Forschungs- und Entwicklungsergebnisse zur Künstlichen Intelligenz (KI) in wirtschaftlich erfolgreiche Anwendungen sollte die Entwicklung offener und internationaler Standards öffentlich gefördert werden.
  • Die KI-spezifische Unterstützung von KMU sollte deutlich ausgeweitet und deutlich höhere Anforderungen an die Kompetenzzentren Mittelstand 4.0 gestellt werden, so dass durch neue KI-spezifische Beratungsangebote jährlich mindestens 10.000 Unternehmenskontakte erzielt werden.
  • Es sollte ein europäischer Daten-Binnenmarkt geschaffen werden, um den grenzüberschreitenden Datenfluss nicht durch rechtliche Hürden zu erschweren und um unnötige Transaktionskosten zu vermeiden.
  • Die gesellschaftliche Debatte über die Entwicklung und Anwendung von KI muss verstärkt werden. Einrichtungen wie die Ethik-Kommission „Automatisiertes und Vernetztes Fahren“ oder die „Datenethik-Kommission“ sind zu begrüßen, sie sind jedoch über den engen Expertenkreis hinaus zu öffnen. Nur so können gesellschaftlich anerkannte Regeln entstehen, die zu öffentlicher Akzeptanz und gesellschaftlichem Nutzen führen.

 

Prof. Dr. Martin Stratmann, Präsident der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), nahm als Gast an dieser Ausschusssitzung teil und erläuterte die Stellung, die die MPG im deutschen und internationalen Verbund wissenschaftlicher Institutionen einnimmt.

Der Sprecher für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Götz Frömming (MdB), thematisierte auf dieser Sitzung die Zusammenarbeit der International Max Planck Research Schools (IMPRS) mit staatlichen Universitäten im Rahmen von akademischen Ausbildungsgängen.

Die International Max Planck Research Schools sind Bestandteil der Doktorandenförderung der MPG. Begabte Studenten erhalten dort die Möglichkeit, unter exzellenten Bedingungen zu forschen und ihre Doktorarbeit zu schreiben, das eigentliche Promotionsverfahren schließen sie aber an einer Universität ab. In diesem Zusammenhang fragte Dr. Frömming nach den Erfahrungen, die man bisher bei Promotionsverfahren gewonnen habe, bei denen die MPG und die Universitäten kooperierten, und bat Prof. Dr. Stratmann, die Haltung der MPG zum geltenden Promotionsrecht darzulegen, das zurzeit ausschließlich Universitäten verliehen wird. Vor dem Hintergrund der Ausführungen Prof. Dr. Stratmanns zu diesem Themenkomplex, erkundigte sich Dr. Frömming auch nach der aktuellen Situation der Nachwuchsförderung für die Spitzenforschung. Hier konzentrierte sich das Gespräch insbesondere auf die transdisziplinären MPG-Forschungsgruppen, die universitäre und außeruniversitäre Forschung vernetzen sollen.

 

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