Gesetzentwurf
Entwurf eines neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Berlin, 05. Juli 2022. Weltweit herrscht eine Situation des Mangels an Energie, der sich seit 2020 in steigenden Preisen insbesondere für Öl, Erdgas und Strom bemerkbar macht. Die Energiekrise hat sich durch den Krieg in der Ukraine verschärft, wovon insbesondere Deutschland betroffen ist. Aufgrund des Ausstiegs Deutschlands aus der Nutzung von Kohle und Kernkraft sowie des weitgehenden Verzichts auf die heimische Förderung von Erdgas besteht eine erhebliche Abhängigkeit des Landes von ausländischem Erdgas, das bislang hauptsächlich aus Russland bezogen wurde. Diese Lieferungen werden absehbar zukünftig deutlich unterhalb der noch vor kurzem anvisierten Menge liegen. Dies beruht nicht nur auf der Entscheidung Deutschlands, zur Minderung der eigenen Energieabhängigkeit von Russland die Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 nicht wie vorgesehen nutzen zu wollen, sondern auch auf aktuellen Lieferproblemen durch die Pipeline Nord Stream 1.
Vor dem Hintergrund des nahenden Winters 2022/2023 und nur unzureichend gefüllter Erdgasspeicher stellt sich deshalb die dringliche Frage nach einem Ersatz zur Deckung des Bedarfs des Landes nach Wärme und Strom. Eine Möglichkeit zur teilweisen Deckung des Strombedarfs und zugleich – weil in entsprechendem Maße auf die Stromerzeugung durch Erdgas verzichtet werden könnte – auch des Wärmebedarfs durch Erdgas besteht in der Nutzung zumindest der aktuell noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke. Deren Betrieb ist jedoch nur bis zum 31.12.2022 zulässig, weil das Atomgesetz die Abschaltung der letzten drei in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2 spätestens zum Jahreswechsel zwingend vorschreibt. Die Maßnahmen der Bundesregierung, die auf den Weiterbetrieb der 3 Kernkraftwerke verzichten möchte, sind nicht zielführend und begründen sogar eine zusätzliche Gefahr. Die Regierung hätte bereits Anfang 2022 die Möglichkeit des Weiterbetriebs mehrerer Kernkraftwerke erkennen können und darauf hinarbeiten müssen. Die hat dies jedoch versäumt. Für den Winter 2022/2023 ist entschlossenes Handeln nun umso dringlicher. Die seit Beginn des Jahres 2022 bestehenden und weiter zunehmenden Probleme im Bereich der Energie- und insbesondere der Gasversorgung gebieten die konsequente und möglichst umfassende Nutzung aller zur Verfügung stehender Energiequellen, um eine, möglicherweise gar gefährliche, Mangelsituation bei der Versorgung in den Winterperioden abzuwenden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz erwägt die Aktivierung der zweiten von drei Stufen, der Alarmstufe, im Gasversorgungsnotfallplan, da die Erdgasversorgung über die Pipeline Nord Stream I erheblich gedrosselt wurde – es droht eine unzureichende Füllung der Erdgasspeicher (https://www.welt.de/wirtschaft/plus239493567/Gaspreis-Robert-Habeck-bereitet-Alarmstufe-des-Notfallplans-Gas-vor.html)( https://www.waz.de/politik/gaskrise-winter-speicher-deutschland-id235713443.html). Kohlekraftwerke sollen nach dem Willen der Bundesregierung in erheblichem Maße verstärkt Gaskraftwerke zur Stromerzeugung ersetzen. Sie nimmt dafür Erhöhungen der CO2-Emissionen in Kauf. Unbeachtet bleibt bei dieser Maßnahme jedoch das enorme Gefahrenpotential, weil durch die Maßnahmen die Regelreserve zwangsläufig reduziert wird, was die die Wahrscheinlichkeit eines landesweiten Blackouts mit seinen verheerenden Auswirkungen (Bundestagsdrucksache 17/5672) oder zumindest von Brownouts, erheblichen Lastabwürfen, deutlich erhöht.