AK08 – Haushalt2025-09-09T10:03:15+02:00

Haushalt

Leiter des Arbeitskreises

Treuhänder des deutschen Steuerzahlers

Die Aufgabe des Arbeitskreises Haushalt der AfD Bundestagsfraktion ist die Kontrolle der Einnahmen- und vor allem der Ausgabenseite des Bundeshaushalts, der derzeit etwa 337 Mrd. EUR pro Jahr beträgt. In Zehntausenden von einzelnen Budgetpositionen, aufgegliedert in 23 Teilhaushalte, verteilen die Ministerien dieses Geld, mit dem Politik gemacht wird – denn ohne Budget geht nichts.

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags umfasst in dieser Wahlperiode 44 Abgeordnete. Dem Haushaltsausschuss, dem sogenannten »Königsausschuss« des Bundestags, gehören zurzeit zehn Abgeordnete der AfD an. Es ist ihre Aufgabe, im Hauptausschuss und in den beiden Unterausschüssen die Verwendung der Finanzmittel des Bundeshaushalts zu hinterfragen und zu kontrollieren.

Gesamtgesellschaftliche Aufgaben will die AfD-Bundestagsfraktion über den Bundeshaushalt finanzieren. Dies gebieten die Gerechtigkeit und die Forderung nach einer transparenten Haushaltsführung. Nebenhaushalte zur Schönung des Bundeshaushalts einzurichten oder gesamtgesellschaftliche Lasten beispielsweise den Sozialkassen zu übertragen, lehnt die AfD-Fraktion ab. Wir drängen auf die Einführung der kaufmännischen Buchführung auch auf Bundesebene.

Zu unseren Forderungen als Bundestagsfraktion gehört weiterhin, dass alle Verpflichtungen des Bundes im Haushaltsplan realistisch abgebildet werden. Dies gilt auch für Zukunftslasten, die sich etwa aus später fälligen Garantien und Bürgschaften der EZB und der Bundesbank für die permanente Euro-Rettung ergeben. Üblicherweise müssten diese Risiken in Form von Risikorückstellungen bereits heute in den Bundeshaushalt eingestellt werden, was aber nicht geschieht. Auch für dieses Ziel solider Haushaltsführung setzt sich die AfD-Fraktion nachdrücklich ein.

Berichte aus dem Arbeitskreis

Wahl von Geywitz ist Angriff auf Unabhängigkeit der Finanzkontrolle

Berlin, 5. März 2026. Der Deutsche Bundestag hat heute Klara Geywitz zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofs (BRH) gewählt. Geywitz war bis vor kurzem noch Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Kabinett Scholz und verfügt nicht über die Befähigung zum Richteramt, weshalb die Personalie für öffentliche Kritik sorgte. Hierzu erklärt der [...]

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRH-Unabhängigkeitsgesetz)

Berlin, 03. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hat einen Gesetzentwurf (BRH-Unabhängigkeitsgesetz) zur Änderung des Bundesrechnungshofgesetzes (BRHG) eingebracht. Ziel ist die strukturelle Stärkung der Unabhängigkeit des Bundesrechnungshofs als zentrales Kontrollorgan der öffentlichen Haushaltsführung. Ein neuer § 3a BRHG etabliert verbindliche Karenzzeiten: Ehemalige Mitglieder der Bundesregierung und Landesregierungen [...]

Untersuchungsausschuss zu Northvolt ist unumgänglich

Berlin, 4. Februar 2026. Zum Bericht des Bundesrechnungshofes zu Northvolt erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Leif-Erik Holm: „Der Bundesrechnungshof macht es aktenkundig: Der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vergab eine Bürgschaft an Northvolt in Höhe von 600 Millionen Euro, ganz ohne tragfähige Geschäftsgrundlage und ohne Prüfung der wirtschaftlichen Substanz des [...]

Bundesregierung treibt Städte und Gemeinden in den Ruin

Berlin, 9. Januar 2026. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zur Kassenstatistik der ersten drei Quartale 2025 belegen eine katastrophale Schieflage der kommunalen Haushalte. Während die kommunalen Kern- und Extrahaushalte Einnahmen in Höhe von 275,1 Milliarden Euro verzeichneten (+5,5 Prozent zum Vorjahreszeitraum), kletterten die Ausgaben um 5,9 Prozent auf 303,4 Milliarden [...]

Rentenversicherung transparent und fair finanzieren – Gesamtstaatliche Finanzierungsverantwortung einlösen

Berlin, 02. Dezember 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag macht deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung als Umlageverfahren grundsätzlich durch Beitragszahlungen gedeckter Leistungen finanziert werden muss, während nicht beitragsgedeckte Leistungen (z. B. Grundrentenzuschlag, Mütterrente) aus Steuermitteln zu begleichen sind. Aktuell bleibt eine jährliche Lücke von rund 40 Mrd. Euro zugunsten [...]

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