Reusch: EU-Vorgaben zum Datenschutz bedrohen die Strafprozessordnung
Reusch: EU-Vorgaben zum Datenschutz bedrohen die Strafprozessordnung
Berlin, 22. Februar 2019. Die Umsetzung europäischer Normen in nationales Recht stellt jedes Mal eine Mammutaufgabe dar. Aktuell stehen die schon berühmt-berüchtigte Datenschutz-Grundverordnung sowie deren „kleine Schwester“, die Richtlinie (EU) 2016/680, an, der vor allem datenschutzrechtliche Elemente der Strafverfolgung enthält. Die Bundesregierung hat hierzu einen umfangreichen Gesetzentwurf vorgelegt, welcher vom Bundestag an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen wurde. Dort fand am Mittwoch eine Experten-Anhörung statt.
Dazu teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete und rechtspolitische Sprecher, Roman Reusch, mit:
„Die angehörten Praktiker beklagten unisono, dass die ohnehin schon kaum noch bestehende Handhabbarkeit der Strafprozessordnung für die Strafverfolgungsbehörden durch die vorgesehenen Änderungen noch verringert werden würde.
Schlimmer aber ist, dass nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben dazu führen würde, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sehenden Auges Ermittlungsansätze für die Aufklärung von Straftaten ohne rechtliche Notwendigkeit in vielen Fällen nicht mehr nutzen dürften. Hier würde dann der Datenschutz zum ‚Taten- und Täterschutz‘ – und das ist mit den Grundsätzen einer funktionierenden Strafrechtspflege nicht zu vereinbaren.
Ich fordere die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf zu überarbeiten und festgestellte Mängel zu beseitigen. Gegebenenfalls wird die AfD-Fraktion eigene Änderungsanträge vorlegen.“
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