Pressemitteilung

Peterka: EU-Gremien verweigern trotz rechtlicher Bedenken jede Diskussion

Berlin, 18. Oktober 2019. In der heutigen Sitzung des Unterausschusses Europarecht, der beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz angesiedelt ist, wurde unter anderem über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher (Verbandsklagen-RL – Ratsdok.-Nr. 7877/18) debattiert. Nach dem Entwurf sollen sogenannte qualifizierte Einrichtungen Verbandsklagen zum Schutz der Interessen mehrerer Verbraucher erheben können. Ein ähnliches Instrument wurde mit der Musterfeststellungsklage in Deutschland bereits Ende 2018 eingeführt.

Zu dem Richtlinienvorschlag nimmt Tobias Matthias Peterka, Vertreter der AfD-Fraktion im Unterausschuss, wie folgt Stellung:

„Der Entwurf wird weiterhin auf die sehr allgemeine Regelung des Artikels 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gestützt. Nach einer juristischen Überprüfung und mehreren Beratungen auf EU-Ebene bestehen bei den Mitgliedsstaaten nach wie vor Zweifel an der Tragfähigkeit dieser Rechtsgrundlage, die von der AfD-Bundestagsfraktion und offenbar auch von der Bundesregierung geteilt werden. Einmal mehr erweist sich der in Sonntagsreden und Wahlkämpfen behauptete Vorsatz, die Zuständigkeiten auf EU-Ebene nicht unnötig ausweiten zu wollen, als Lippenbekenntnis. Die AfD-Faktion wird weiterhin entschieden dafür eintreten, dass Richtlinien und Verordnungen nur ausnahmsweise in Bereichen erlassen werden, in denen eine EU-weite Regelung wirklich sinnvoll erscheint und von den EU-Verträgen gedeckt ist. Die fortlaufende Kompetenzanmaßung durch die Kommission muss aufhören.“

Kritisch sieht Peterka außerdem, dass die im Rahmen der deutschen Musterfeststellungsklage geltenden strengen Voraussetzungen für Verbände bei der Verbandsklage auf EU-Ebene aufgeweicht werden sollen: „Das Missbrauchsrisiko insbesondere für die deutsche Wirtschaft wäre enorm, wenn ausländischen Verbänden allzu leicht ein Klagerecht eingeräumt wird und diese möglicherweise nur zu diesem Zweck gegründet werden. Ich fordere die Bundesregierung auf, zumindest an dieser Stelle nicht klein beizugeben.“

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