Pressemitteilung

Ehrhorn: Kinder endlich systematisch vor sexuellem Missbrauch schützen

Berlin, 1. Juli 2020. In dieser Woche bringt die AfD-Fraktion einen Antrag in den Deutschen Bundestag ein, mit dem Kinder durch vielfältige Maßnahmen besser gegen sexuellen Missbrauch geschützt werden und die Opfer solcher Straftaten leichter entschädigt werden sollen.

Zu dem Hintergrund des Antrages erläutert Thomas Ehrhorn, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:

„Es vergeht leider kein Jahr, in dem nicht erschreckende Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland bekannt werden, wie aktuell die Taten von Münster. Schon vor Jahren hat die Bundesregierung die Stelle eines unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs an Kindern (UBSKM) geschaffen, leider ohne bislang zeitnah dessen Erkenntnisse und Anregungen in ihrer Politik umzusetzen. Dieser UBSKM hat uns im Familienausschuss in den vergangenen beiden Jahren Erschütterndes berichtet und uns alle gebeten, seine Forderungen zu unterstützen, um wirkungsvoller dem Kindesmissbrauch entgegentreten zu können.

Die AfD-Fraktion ist dieser Bitte gerne nachgekommen und hat den nun vorgelegten Antrag erarbeitet, um Kinder endlich systematisch vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Unsere Forderungen sollen eine verbesserte Zusammenarbeit von Jugendämtern, Strafverfolgungsbehörden und Gerichten bewirken. Sie zielen darauf ab, diese Institutionen besser auszustatten, damit sie effektiver zum Schutz von Kindern wirken können. Sie sollen Ärzten die straffreie Weitergabe von Verdachtshinweisen ermöglichen, Strafrahmen auf dem Gebiet des sexuellen Kindesmissbrauchs verschärfen und die Sicherungsverwahrung erleichtern. Eine sensibilisierende Fortbildung von Richtern in diesem Bereich soll ermöglicht sowie Missbrauchsdelikte an Kindern in polizeilichen Führungszeugnissen länger ausweisen werden.

Außerdem möchten wir die Entschädigung betroffener Opfer verbessern und erleichtern, indem der Anspruch darauf bekannt gemacht wird und weder zeitliche Ausschlusskriterien noch andere unüberwindbare Hürden der Inanspruchnahme Berechtigten im Weg stehen.

Und schließlich fordern wir ein, dass gerade staatliche Institutionen, wie Kindergärten und Schulen ein Schutzraum für Kindern werden und keinesfalls ein Tatort. Dazu ist es auch, wie von uns beantragt, unumgänglich, dort alle Konzepte der sogenannten ‚Frühsexualisierung‘ zu verbieten. Diese sind nicht nur objektiv strukturell missbrauchsanfällig, wie erst Ende letzten Jahres wieder die Missbrauchsfälle im Rahmen des vermeintlichen Pädagogikkonzepts ‚Original Play‘ in Hamburger und Berliner Kitas gezeigt haben, sondern entstammen auch gedanklich dem Erbe pädokrimineller Sexualpädagogen, wie Helmut Kentler, die viel zu lange in unserem Lande hofiert wurden. Wer den Ideen der ‚sexuellen Früherziehung‘ heute immer noch das Wort redet, macht sich bei strukturellem Kindesmissbrauch in staatlichen und staatsnahen Einrichtungen mitschuldig.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge