Der legislative Fußabdruck des Lobbyismus muss erkennbar sein

Der legislative Fußabdruck des Lobbyismus muss erkennbar sein

Berlin, 11. September 2020. Die AfD begrüßt das Vorhaben der großen Koalition ein Lobbyregister einzuführen. Ein wirkungsvolles Lobbyregister muss allerdings sowohl für das Parlament, als auch für die Bundesregierung gelten.

Die AfD-Fraktion hat unter der Federführung des AK-AWIG deshalb einen eigenen und wesentlich umfangreicheren Gesetzentwurf (Drucksache 19/22183 [Verlinkung https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/221/1922183.pdf]) vorgelegt.

Der Sprecher des AK AWIG, Thomas Seitz wies im Bundestag darauf hin, dass es falsch sei lediglich den Lobbyismus im Auftrag von Wirtschaftsunternehmen zu verurteilen, während man die ideologische Beeinflussung der Gesetzgebung durch sogenannte NGOs ignoriere. Ebenso müsse der legislative Fußabdruck des Lobbyismus in Zukunft für jeden interessierten Bürger erkennbar sein.

In den kommenden Ausschussverhandlungen wird sich zeigen, ob sich die Regierungsparteien unseren Antrag zu Gemüte führen, oder ihren Änderungsantrag dazu missbrauchen werden, das Gesetz weiter auf die lange Bank zu schieben.

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