Pressemitteilung
Albrecht Glaser: Gesetzgebungsverfahren müssen entschleunigt werden
Berlin, 7. Juli 2023. Zur Diskussion um die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Heizungsgesetz (Beschluss vom 5. Juli, 2 BvE 4/23) teilt der Obmann der AfD-Fraktion in der Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages, Albrecht Glaser, mit:
„Die Karlsruher Richter begründen ihre Entscheidung mit den zu kurzen Beratungszeiten und dem Ansinnen des zu schnellen ,Durchdrückens‘ eines Gesetzesvorhabens im Bundestag.
Leider ist diese Vorgehensweise für alle Regierungen der vergangenen zwei Jahrzehnte typisch. Sowohl die frühere Merkel-Regierung und damit die vergangenen Unions-Fraktionen als auch die derzeitige Ampel-Regierung sind keine Paradebeispiele für demokratischen Anstand, möglicherweise wurden sogar vielfach Rechte von Verfassungsrang durch teils taktisch motivierte Eilberatungen und Abstimmungsansetzungen zu Gesetzentwürfen verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht unterstreicht mit seinen Beschlusserwägungen genau die Forderungen, die die AfD-Fraktion bereits in der Wahlrechtskommission formulierte (Bundestagsdrucksache 20/6400 S. 69 f.).
Für die demokratische Kultur im Deutschen Bundestag und die Achtung des Wählers habe ich schon vor Monaten in der Wahlrechtskommission gerungen und unter anderem eine Entschleunigung der Gesetzgebungsverfahren angemahnt. Die entsprechenden Fristen der Geschäftsordnung des Bundestages müssen unbedingt verlängert werden. Jedes Gesetz muss in einem sorgfältig geordneten Verfahren im Parlament behandelt werden, sodass alle Abgeordneten genügend Zeit für eine inhaltliche Auseinandersetzung vor ihren Voten haben. Der Bundestag muss wieder ein Ort werden, an dem es um das aufrichtige Ringen um das bessere Argument zum Wohle der Bürger geht.“
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