Antrag
Sanktionen beenden – Investitionsschutzabkommen zwischen der EU und China ratifizieren
Berlin, 14. November 2024. Die Volksrepublik China ist von 2015 bis 2022 Deutschlands wichtigster Handelspartner gewesen, mit einem gesamten Handelsvolumen von beinahe 300 Mrd. Euro im Jahre 2022, wobei dieses gerade in den letzten Jahren stetig wuchs. Gegenseitige Investitionen im Wirtschaftsraum des Handelspartners sind ein wichtiger Teil intensiver Handelsbeziehungen sowie der damit einhergehende Rechtsschutz dieser Investitionen durch gemeinsame Regelwerke. Investitionsschutzabkommen fördern daher durch eine erhöhte Rechtssicherheit, gegenseitige Investitionen und somit auch den Handel.
Die EU verabschiedete zusammen mit China 2013 die „EU-China 2020 Strategic Agenda for Cooperation“, in der beide Seiten erstmals die Zielsetzung eines gemeinsamen Investitionsschutzabkommens vereinbarten. Die 2016 und 2019 von
der EU-Kommission erarbeiteten Strategiepapiere zu China vertieften dieses Anliegen und forderten einen zeitnahen Abschluss eines EU-Investitionsschutzabkommens. Das avisierte Abkommen, namens „Comprehensive Agreement on Investment“– CAI, wurde seit 2013 in einem kontinuierlichen Prozess zwischen China und der EU verhandelt. Am 30.12.2020 einigten sich der Europäische Rat und die Volksrepublik auf den Abschluss des Abkommens, wobei der aktiven
Rolle des deutschen Ratsvorsitz hier eine besondere Bedeutung zukam, was auch das besondere wirtschaftliche Interesse Deutschlands an verlässlichen Wirtschaftsbeziehungen zur Volksrepublik China unterstreicht. Das Abkommen
würde eine Reihe von konkreten Verbesserungen für EU-Unternehmen in China schaffen. Obwohl einige Benachteiligungen von EU-Unternehmen bestehen blieben, wäre CAI daher wirtschaftlich und außenpolitisch ein Schritt in die richtige
Richtung, was durch die diversen Bekundungen der EU und vieler Verbände bis 2020 auch kontinuierlich argumentativ bestärkt wurde.
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