Pressemitteilung

Stefan Keuter: Auslandsprojekte der politischen Stiftungen sind ideologische Nebenaußenpolitik

Berlin, 4. Februar 2025. Zu der Antwort der Bundesregierung auf eine vom Obmann der AfD-Fraktion im Auswärtigen Ausschuss, Stefan Keuter, initiierte Kleine Anfrage (Drs. 20/14695) zu den vom Auswärtigen Amt geförderten Auslandsaktivitäten der politischen Stiftungen teilt Keuter mit:

„Die vom Auswärtigen Amt subventionierten Projekte sind zum Teil völlig von der Realität losgelöst: So wird die ,demokratische Beteiligung‘ in Mali gefördert – in einem Terrorhotspot, von wo die Bundeswehr gerade abziehen musste (Friedrich-Ebert-Stiftung, FES). Natürlich darf die obligatorische ,Klimagerechtigkeit‘ und ,sozial-ökologische Transformation‘ – der Great Reset lässt grüßen – nicht fehlen. Für eine ominöse ,gesellschaftliche Beratung in Subsahara-Afrika‘ gibt die sozialdemokratische FES alleine von 2020 bis 2022 56 Millionen Euro deutschen Steuergelds aus.

Von der der CSU nahestehenden Hanns-Seidel-Stiftung werden afghanische Studenten in Pakistan gefördert – mit mehr als einer halben Million Euro. Zudem wurde ein vermeintlich nachhaltiger Beitrag zu einem ,konfliktfreien gesellschaftlichen Zusammenleben in Israel und den Palästinensischen Gebieten‘ von 2020 bis 2022 finanziert. Wie ,nachhaltig‘ das war, haben wir beim Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 gesehen.
Zu unguter Letzt bemühen sich die der LINKEN nahestehende Rosa-Luxemburg-Stiftung und die den Grünen nahestehende Heinrich-Böll-Stiftung mit reichlich deutschem Steuergeld unter anderem um ‚gendergerechte Gesellschaften in Westasien‘ und die ,internationale Geschlechterpolitik und den Feminismus‘.

Fazit: Die parteinahen Stiftungen betreiben eine ideologisch gefärbte Nebenaußenpolitik. Eine neue Bundesregierung muss als erstes nach dem Vorbild der USA unter Trump und Außenminister Rubio alle Finanzmittel für Auslandsaktivitäten von Stiftungen und NGOs einstellen, um sie innerhalb von 90 Tagen darauf zu prüfen, ob sie den deutschen Interessen dienen. Ausnahmen darf es, wie in den USA, nur für lebensrettende Maßnahmen und Katastrophenhilfe geben.“

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