Sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz unverzüglich abschaffen

Sogenanntes Selbstbestimmungsgesetz unverzüglich abschaffen

Berlin, 21. April 2025. Das oberste britische Gericht hat letzte Woche entschieden, dass das Geschlecht nicht jenseits der biologischen Merkmale legal frei festgelegt werden kann. Demnach ist eine Person aufgrund ihrer biologischen Merkmale entweder männlich oder weiblich. Das biologische Geschlecht ist demnach rechtlich maßgebend.

Der familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Martin Reichardt erklärt hierzu:

„Es gibt nur zwei Geschlechter. Das oberste britische Gericht hat dies mit gesundem Menschenverstand klar so geurteilt. In Deutschland aber hat die abgewählte Ampelregierung das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz auf den Weg gebracht. Dieses Gesetz birgt Gefahren seelischer und körperlicher Art für Kinder und Jugendliche. Es ist insbesondere auch frauenfeindlich.

Die AfD-Bundestagsfraktion wird wie das oberste britische Gericht den Weg des Schutzes der nur zwei existierenden Geschlechtern, die klar biologisch begründet sind, fortsetzen und darauf hinwirken, das ideologische sogenannte Selbstbestimmungsgesetz unverzüglich abzuschaffen.“

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