Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und anderer Gesetze

Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und anderer Gesetze

Berlin, 08. Oktober 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag kritisiert den Gesetzentwurf zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, welcher den Ländern eine strukturelle Kreditaufnahme ermöglicht. Mit der Einführung der Strukturkomponente von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts wird eine dauerhafte Neuverschuldung für die Länder erlaubt, was die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse weiter aufweicht. Wir lehnen diese Entwicklung ab, da sie den Weg zu soliden Staatsfinanzen gefährdet und die Bundesregierung sich endgültig von der Verantwortung für eine nachhaltige Finanzpolitik abwendet. Anstatt auf Haushaltsdisziplin zu setzen, fördert die Regierung eine Politik der Schulden und erhöht so die finanziellen Lasten für zukünftige Generationen. Zudem werden ohne ausreichende Gegenfinanzierung neue Kosten und Zuständigkeiten auf die Länder überwälzt, was insbesondere im Sozialbereich, der Migration und der Bildung problematisch ist. Wir fordern eine Rückkehr zur alten Schuldenregel, um die finanzielle Autonomie der Länder zu stärken und die Staatsverschuldung nicht weiter in die Höhe zu treiben.

Zum Gesetzentwurf

Beitrag teilen

Ähnliche Inhalte