Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr

Aufhebung des Gesetzes zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr

Berlin, 04. November 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag fordert die Aufhebung des Gesetzes „zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr“, das am 17. November 2023 verabschiedet wurde. Mit der Einführung von § 46 Abs. 2a SG sowie entsprechenden Regelungen im Wehrpflicht- und Reservistengesetz kann nun allein durch einen Verwaltungsakt und ohne vorherige Entscheidung unabhängiger Truppendienstgerichte eine sofort vollziehbare Entlassung erfolgen. Dies untergräbt rechtsstaatliche Grundsätze, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn und faire Verfahren und verlagert das Prozessrisiko vollständig auf die betroffenen Soldaten. Wir sehen hierin einen Systembruch im disziplinarrechtlichen Gefüge der Bundeswehr, da bereits passive Mitgliedschaften oder vage Sympathien gegenüber nicht verbotenen Organisationen zur Entlassung führen könnten – entgegen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Statt die Truppendienstgerichte weiter zu schwächen, müssen wir sie personell stärken und verfahrensrechtlich effizienter ausstatten. Wir fordern die Bundesregierung auf, das beschriebene Gesetz gezielt aufzuheben, bis Ende 2025 einen Entwurf zur Stärkung der Truppendienstgerichte vorzulegen und den präventiven Richtervorbehalt im Soldatenrecht wieder verbindlich einzuführen.

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