Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen – Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern
Elternschaft und Existenzgründung ermöglichen – Schutz von selbstständigen Schwangeren und Müttern anpassen und verbessern
Berlin, 13. Januar 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag setzt sich dafür ein, berufliche Selbstständigkeit und Elternschaft miteinander zu vereinbaren und die Schutzlücken für selbstständige Schwangere und Mütter zu schließen. Aktuell greift das Mutterschutzgesetz nicht für Selbstständige, was zu unzureichender Absicherung in Schwangerschaft und Stillzeit führt. Auch die Elterngeldregelungen sind auf abhängig Beschäftigte zugeschnitten und berücksichtigen die Anforderungen von Selbstständigen kaum, etwa beim Bemessungszeitraum und Zuflussprinzip.
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der:
1. bei der Elterngeldbemessung ein Wahlrecht zwischen Steuerveranlagung und den letzten zwölf Monaten einführt und Leistungserbringungszeiträume berücksichtigt;
2. das Versicherungsvertragsgesetz dahingehend erweitert, dass Kranken- und Einkommensausfallversicherungen zwingend auch Schwangerschafts- und Mutterschutzzeiten abdecken;
3. die Absetzbarkeit beruflich veranlasster Kinderbetreuungskosten verbessert;
4. das bewährte Modell der Betriebshelferinnen in anderen Wirtschaftsbereichen prüft und anpasst;
5. eine erweiterte Inhaberausfallversicherung für Fixkosten in der Schwangerschaft ermöglicht;
6. Flexibilität bei Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen gegenüber den Ländern thematisiert;
7. das Elterngeld bis zum dritten Lebensjahr des Kindes mit 100 % der Bemessungsgrundlage gewährt und per Wahlrecht auch Großeltern zugänglich macht.
Die AfD-Fraktion betont, dass eine solche Reform Elternschaft und Existenzgründung fördert und dem demografischen Wandel entgegenrechnet.
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