Keine Einschränkung beim Recht auf Teilzeitarbeit

Keine Einschränkung beim Recht auf Teilzeitarbeit

Berlin, 27. Januar 2026. Zum Vorschlag aus dem Wirtschaftsflügel der CDU zur Einschränkung des Rechtsanspruchs auf Teilzeitarbeit teilt der stellvertretende arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Bohnhof, mit:

„Flexibilität ist gut, aber nicht auf Kosten der Gesundheit. Schon der abwertende Begriff Lifestyle-Teilzeit zeigt, wie realitätsfern in der CDU gedacht wird. Das gilt auch für den Kanzler, der den Deutschen schon mehrfach Faulheit unterstellt hat. Kürzere Arbeitszeiten müssen weiterhin möglich sein. Dazu brauchen insbesondere Familien mit Kindern oder Pflegebedürftigen verlässliche Regeln. Auch Beschäftigte, wie zum Beispiel medizinisches Personal, die oft an ihre Belastungsgrenze kommen, müssen die Möglichkeit haben, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Wer das infrage stellt, verbrennt Fachkräfte und verhöhnt die Arbeitnehmer. Geeignete Voraussetzungen für Mehrarbeit sind nur echte Entlastung bei Steuern und Abgaben und auch eine funktionierende Infrastruktur. Wer nicht auf maroden Straßen im Stau steht oder in verspäteten Zügen sitzen muss, kann auch mehr leisten. Hier muss die CDU-geführte Bundesregierung endlich liefern.“

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