Bürger-Baugenossenschaft verankern-Wohneigentum risikoarm möglich machen
Bürger-Baugenossenschaft verankern-Wohneigentum risikoarm möglich machen
Berlin, 13. Oktober 2026. Wir haben einen Antrag zur rechtlichen Verankerung der Bürger-Baugenossenschaft im Deutschen Bundestag eingebracht, der risikoarm Wohneigentum für Normalverdiener ermöglichen soll. Unser Modell sieht eine zweistufige Erwerber- und Umwandlungskonstruktion mit treuhänderischer Einlagenverwaltung, Fertigstellungs- und Ausfallabsicherung sowie grunderwerbsteuerlich entlasteter Überführung in Wohnungseigentum vor. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein entsprechendes Gesetz vorzulegen, das den gemeinschaftlichen Grundstückserwerb und Bau in Eigenregie durch eine Erwerbergenossenschaft rechtlich absichert und die Überführung des Genossenschaftsanteils in individuelles Wohneigentum als gesetzlich typisierten Regelfall ausgestaltet. Zusätzlich soll ein Nachrangdarlehenprogramm über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zum Eigenkapitalersatz sowie ein Anschub- und Bürgschaftsprogramm für die Frühphase der Wohnraumbildung eingeführt werden. Um die Maßnahmen gegenfinanzieren zu können, fordern wir die Aufhebung des Gebäudemodernisierungsgesetzes und eine Beschränkung der energetischen Anforderungen im Neubau auf das unionsrechtlich zwingende Mindestmaß.
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