Antrag

Abschaffung der Budgetierung für Ärzte

Berlin, 21. Juni 2022. Die niedergelassenen Ärzte in Deutschland müssen das Recht haben, ihren Beruf in Deutschland uneingeschränkt auszuüben. Die Budgetierung grenzt die vertraglich zugesicherte freie Berufsausübung unzulässig und zu Lasten der Patienten ein. Deshalb muss eine ausschließlich ökonomisch begründete Einschränkung der Therapiefreiheit des Arztes sofort außer Kraft gesetzt werden. Allgemeine Standards und starre Budgetvorgaben dürfen nicht über die individuelle Art und Weise einer medizinischen Behandlung entscheiden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Vertreter der Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung ärztliche Leistungen wirtschaftlich bewerten, ohne die Patienten oder die dahinterstehenden Krankheitsgeschichten zu kennen, von den Praxisbesonderheiten der zu behandelnden Klientel ganz zu schweigen. Beispielhaft sind hier Osteoporose-Patienten und andere chronisch kranke Patienten zu nennen. Die Versicherten müssen ihre benötigte Therapie bekommen, wann immer sie erforderlich ist. Der Bedarf eines Patienten kann sich nicht an zeitlich und/oder finanziell verord- neten Budgets eines Arztes orientieren. Es ist nicht zu vertreten, dass Patienten durch eine dadurch hervorgerufene Behandlungseinschränkung belastet werden.

Nach Aufhebung der Budgetierung ist es nicht vertretbar, dass Patienten finanziell belastet werden, etwa durch Erhöhung der Krankenkassenbeiträge. Entstehende Mehrkosten sind anderweitig zu finanzieren, zum Beispiel durch vollständige Steuerfinanzierung der versicherungsfremden Leistungen.

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