AfD-Fraktion mahnt die Bundesregierung zur Einhaltung der Menschenrechte

AfD-Fraktion mahnt die Bundesregierung zur Einhaltung der Menschenrechte

Berlin, 10. Dezember 2025. Zum Internationalen Tag der Menschenrechte teilt der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Rainer Rothfuß, mit:

„Vor 77 Jahren, am 10. Dezember 1948, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) durch die Vereinten Nationen verkündet. Im Jahr 1990 verfasste die Konferenz Islamischer Staaten – sie umfasst 57 Länder – die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam. Sie beinhaltet 24 Artikel, und abschließend heißt es: ,Alle Rechte und Freiheiten, die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia.‘ Die Scharia ist für den strenggläubigen Muslim das System der durch Allah gegebenen Ordnung aller Lebensbereiche, im Religiösen, im Sozialen und Politischen. Aus diesem Grund konnte der Koordinierungsrat der Muslime schon bei der ersten Islamkonferenz 2006 dem Primat des Grundgesetzes über die Scharia nicht zustimmen. Aus diesem Grund führen islamische Verbände seit vielen Jahren Musterprozesse, teilweise bis in die höchste Instanz, zum Kopftuch im Staatsdienst, zum Kinderkopftuch im Vorschulalter, zu Gebetsräumen in Schulen und Universitäten. Leider hat sich im Westen, auch in Deutschland, eine Beschwichtigungskultur etabliert, die stillschweigend akzeptiert, dass ein Teil der Muslime in ihrer eigenen Rechtsordnung lebt. Der deutsche Staat hat aber die Pflicht, die Opfer der Scharia in Deutschland zu schützen. Es sind hauptsächlich Frauen und Mädchen. So nehmen zum Beispiel die Verheiratung Minderjähriger und die weibliche Genitalverstümmelung hierzulande zu. Die AfD ist die einzige Fraktion im Deutschen Bundestag, die immer wieder auf die Probleme des Scharia-Islam hingewiesen hat. Religionsfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und Rechtsstaatlichkeit sind die vornehmsten Errungenschaften des Westens – und diese müssen auch für Muslime in Deutschland gelten.“

Der Bundestagsabgeordnete Achim Köhler, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, ergänzt:

„Es ist erschreckend, dass die Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag andere Fraktionen und die Bundesregierung wieder an die Einhaltung der Menschenrechte erinnern muss. Mit Blick auf die einseitige Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien erinnern wir daran, dass die AEMR das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit garantiert. Auch die sogenannte Brandmauer im Bundestag widerspricht den Grundsätzen der AEMR. Demnach bildet ,der Wille des Volkes die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt‘. Dieser Wille muss respektiert werden. Die AfD-Fraktion hat immer wieder im Bundestag und von der Bundesregierung eine Wiederbesinnung auf die Kernfreiheitsrechte gefordert, die 1948 klar benannt wurden. Solange dies nicht geschehen ist, fühlen wir uns verpflichtet, die Kollegen in den im Bundestag vertretenen Fraktionen sowie die Bundesregierung daran zu erinnern.“

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