Gesetzentwürfe2024-09-26T10:54:49+02:00

Gesetzentwürfe

Schwarz-Rot-Gold als identitätsstiftendes Symbol für unsere Demokratie konsequent bewahren – Traditionelle Beflaggung von Dienstgebäuden des Staates wiederherstellen

Berlin, 03. Juni 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hat den Antrag zur Wiederherstellung der traditionellen Beflaggung von Dienstgebäuden des Staates eingebracht, um die Bedeutung der schwarz-rot-goldenen Flagge als [...]

Ausreisegewahrsam und Abschiebehaft für ausreisepflichtige Personen, insbesondere für Straftäter und Gefährder, wirksam umsetzen

Berlin, 03. Juni 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag beantragt, den Ausreisegewahrsam und die Abschiebehaft für ausreisepflichtige Personen, insbesondere für Straftäter und Gefährder, konsequent umzusetzen. Wir stellen fest, dass [...]

Abschaffung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten

Berlin, 03. Juni 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur sofortigen Abschaffung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) eingebracht. Wir sehen in diesem Gesetz massive bürokratische Belastungen und Handelshemmnisse, [...]

Nationalen Sicherheitsrat einrichten – Nationale Sicherheitsstrategie entwerfen und konsequent umsetzen – Für eine Realpolitik im deutschen Interesse

Berlin, 03. Juni 2025. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag hat in ihrem Antrag zur Einrichtung eines Nationalen Sicherheitsrats und zur Entwicklung einer nationalen Sicherheitsstrategie auf die gravierenden Mängel in [...]

Die AfD-Fraktion bringt regelmäßig Anträge und Gesetzentwürfe in den Bundestag ein. Mit einem Antrag können Abgeordnete in Fraktionsstärke den Bundestag auffordern, etwas Bestimmtes zu beschließen. Der Bundestag stimmt dann über diesen Antrag ab; dem kann (muss aber nicht) eine Beratung im zuständigen Ausschuss vorausgehen. So kann die Auffassung des Bundestages zu einem politischen Thema festgelegt werden. Ebenso kann die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Bundestag über Erfahrungen mit einem verabschiedeten Gesetz zu berichten, sich zu Sachfragen zu äußern oder einen Gesetzentwurf vorzulegen.

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