AK01 – Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung2025-08-22T13:57:40+02:00

Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Leiter des Arbeitskreises

Für faire Wahlen und ein transparentes Parlament

Der Arbeitskreis für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung befasst sich mit allen aktuellen Angelegenheiten des entsprechenden Bundestagsausschusses und erarbeitet eigene Anträge, die in diesen eingebracht werden. Dieser sogenannte »Erste Ausschuss« kann als einziger Bundestagausschuss eigeninitiativ, also ohne Auftrag des Plenums, tätig werden.

Dem Arbeitskreis gehören neben den ordentlichen und stellvertretenden Ausschussmitgliedern der AfD-Bundestagsfraktion auch einige sich für Fragen des Wahlrechts, der Geschäftsordnung und des Abgeordnetenrechts interessierende Mitglieder des Arbeitskreises Recht und Verbraucherschutz an.

Mitglieder des Arbeitskreises

Stellvertretende Mitglieder

Berichte aus dem Arbeitskreis

Vermeidung von Überschneidungen von Sitzungen des Bundestages mit Sitzungen der Ausschüsse und Gremien

Berlin, 9. September 2025. Nach Maßgabe des Grundgesetzes sind mehrere Ausschüsse durch den Bundestag zu bestellen: Neben dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und dem Ausschuss für Verteidigung wurde auch der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und der Petitionsausschuss verpflichtend durch die Artikel 45 f. des Grundgesetzes (GG) vorgeschrieben. [...]

Bessere Lesbarkeit von Drucksachen durch Verzicht auf Gendersprache

Berlin, 9. September 2025. Die Herzkammer unserer Demokratie ist der Deutsche Bundestag. Auch wenn die Europäische Union mit ihren undemokratischen, supranationalen Strukturen die Bedeutung unserer Legislative zurückdrängt, bleibt das Parlament aufgrund seiner Gesetzgebungskompetenz eine der Säulen unserer demokratischen Ordnung. Um diesen demokratischen Eckpfeiler zu stärken, ist es unabdingbar, die Prozesse [...]

Anzeige der Redezeit (§ 35)

Berlin, 9. September 2025. In § 35 regelt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages die Rededauer für die Debatten des Deutschen Bundestages. So wird in Absatz 3 festgelegt, dass das Überschreiten der Rededauer eines Mitglieds des Bundestages, nach einmaliger Mahnung durch den Präsidenten zum Entzug des Wortes führen kann. Die Geschäftsordnung [...]

Ausschluss heterogener Artikelgesetze (sogenannter Omnibusgesetze) – Für mehr Klarheit und Transparenz in der Gesetzgebung

Berlin, 9. September 2025. So genannte Omnibusgesetze (heterogene Artikelgesetze) wurden in der Vergangenheit genutzt, um Fristverkürzungen zu erwirken und Anhörungen zu umgehen, beziehungsweise unpopuläre Gesetzesänderungen zu verstecken. Heterogene Artikelgesetze ohne integrierenden Gesamtzweck sind unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten bedenklich. Die mangelnde Transparenz führt zur Unverständlichkeit des Gesetzes und erschwert die Auffindbarkeit einzelner [...]

Transparente und nachvollziehbare Verfahren für die Bürger – Anträge ebenso wie Gesetzentwürfe im Plenum direkt abstimmen

Berlin, 9. September 2025. Bereits jetzt empfiehlt die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gemäß §78 Absatz (2) Satz 3 „Im Übrigen gelten für Anträge sinngemäß die Vorschriften über die Beratung von Gesetzentwürfen.“ Damit sind Anträge, die in §75 Absatz 1 Buchstabe d als eigenständige Vorlagen definiert sind, den Gesetzentwürfen, die in [...]

Infomaterial

Nach oben