Antrag

BAföG zu einer bürokratiearmen und gerechten Sozialleistung für Schüler und Studenten aus einkommensschwachen Familien weiterentwickeln

Berlin, 22. Juni 2022. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist ein Instrument der Sozial- und Bildungspolitik, das Auszubildenden aus einkommensschwachen Familien die Finanzierung eines schulischen Abschlusses, einer schulischen Berufsausbildung oder eines Studiums ermöglichen soll. 

Es wird den Bedürftigen gemäß §1 BAföG als Rechtsanspruch im Sinne einer „individuelle[n] Ausbildungsförderung“ gewährt. Dieser gilt für eine „der Neigung, Eignung und Leistung entsprechenden Ausbildung“ des Geförderten. Der Anspruch wird unter der Bedingung gewährt, dass die für die „Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.“Der von der Bundesregierung vorgestellte Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes widerspricht aus Sicht der Antragssteller den Grundsätzen des BAföG, weil er „den Kreis der Förderungsberechtigten in den Bereich der unteren Mittelschicht“ ausdehnen möchte (Drs.20/1631, S.14). Damit würden Personen anspruchsberechtig, die ein Studium auch aus eigener Kraft finanzieren könnten, entweder weil sie über ein entsprechendes Vermögen verfügen oder ihre Eltern ein ausreichend hohes Einkommen beziehen. Die über mehrere Legislaturperioden hinweg andauernde verfehlte Geld- und Steuer- politik hat zu einer hohen Inflation und Wohlstandsverlusten geführt. Dieser Zustand verschärft sich derzeit noch durch die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine. Daher ist es richtig und notwendig, die Bedarfssätze anzuheben, um die Inflation auszugleichen.

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