Bas führt Merz an der Leine
Bas führt Merz an der Leine
Berlin, 11. Dezember 2025. Nachdem der Widerstand der sogenannten Jungen Gruppe in der Union gegen das Rentenpaket von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) gebrochen wurde, erhebt nun CDU-Wirtschaftsministerin Katharina Reiche Einspruch gegen die Bürgergeldreform. Erneut geht es um einen Aspekt, auf dem Bas beharrt. Vorgesehen war, Bürgergeldempfängern, die dreimal hintereinander Termine in Jobcentern vollständig ignorieren, das Geld für einen Monat zu streichen. Bas verlangt jedoch, dass der Jobcentermitarbeiter zunächst den persönlichen Kontakt aufnehmen müsse, ehe eine Sanktion verhängt werde – womit die Reform weitgehend wirkungslos wird. Die Bundesregierung nahm den Gesetzentwurf daraufhin von der Tagesordnung des Kabinetts. Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, kommentiert:
„Merz regiert nicht – er wird regiert. Sozialdemokratische Minister setzen unter seiner Kanzlerschaft ihre rote Agenda durch, während der Sozialstaat weiter verfällt. Deutschland wird von einem Kanzler geführt, der vor Reformunwilligen kapituliert. Diese GroKo ist schon jetzt gescheitert. Was es jetzt aber braucht, sind grundlegende Reformen. Die AfD-Fraktion fordert eine aktivierende Grundsicherung, die das Bürgergeld ersetzt und endlich wieder Leistungsprinzip und Eigenverantwortung stärkt. Der Fokus muss klar auf der schnellen Vermittlung in Arbeit liegen. Nach sechs Monaten Bezug sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte verpflichtet werden, 15 Stunden pro Woche gemeinnützige Arbeit zu leisten. Wer zumutbare Arbeit verweigert, muss mit harten Sanktionen bis hin zur vollständigen Streichung der Leistungen rechnen. Um Missbrauch zu verhindern, braucht es die Erfassung biometrischer Daten und die digitale Vernetzung der Jobcenter, damit Mehrfachbezug ausgeschlossen wird. Die aktivierende Grundsicherung darf grundsätzlich nur deutschen Staatsbürgern zustehen. Ausländer sollen erst nach zehn Jahren rechtmäßigem Aufenthalt und nachweislicher Erwerbstätigkeit anspruchsberechtigt sein – und auch dann nur befristet für ein Jahr. Nur so wird der Sozialstaat wieder gerecht, leistungsorientiert und zukunftsfähig.“
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