Bauernland ist kein Spekulationsobjekt – Bestehende Regulierungslücken auf dem Bodenmarkt schließen
Bauernland ist kein Spekulationsobjekt – Bestehende Regulierungslücken auf dem Bodenmarkt schließen

Existenzgründungen werden zunehmend erschwert oder im schlimmsten Fall gänzlich verhindert (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Landwirtschaft/Flaechennutzung-Bodenmarkt/Ackerland-in-Bauernhand-Initiative.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S.3). Im „Agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung 2019“ wird ausdrücklich betont, dass es seit der Finanzkrise 2007 verstärkt Interesse nichtlandwirtschaftlicher Investoren an Agrarflächen gibt. Insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen eignet sich landwirtschaftlich nutzbarer Boden als Kapitalanlage, weil er eine sichere und vergleichsweise rentable Anlage darstellt, die kaum Arbeit macht und kaum Risiken birgt. Schätzungsweise gehen deshalb inzwischen etwa 20 bis 35 Prozent der verkauften Agrarflächen – insbesondere in den neuen Bundesländern – an nichtlandwirtschaftliche Investoren. (https://www.bmel.de/SharedDocs/Reden/DE/2020/200305-tagung-bodenmarkt.html). Außerlandwirtschaftliche Investoren wie Kapitalanleger und Hedgefonds kaufen sich in die Landwirtschaft ein, indem sie über Anteilskäufe – sogenannte Share Deals – Regulierungslücken auf dem Bodenmarkt ausnutzen und dabei die Zahlung der Grunderwerbssteuer umgehen (oft auch als „landgrabbing“ bezeichnet). Für die Antragssteller steht fest, dass Agrarland in erster Linie in Bauernhand gehört. Die bäuerliche Landwirtschaft ist ein tragendes Element der nationalen und regionalen Identität und damit ein nationales Anliegen. Die bestehenden Regulierungslücken auf dem Bodenmarkt, insbesondere die Steuerschlupflöcher bei Anteilskäufen (Share Deals), sollten deshalb zeitnah geschlossen werden.
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