Beitragserhöhungen dürfen nicht zur bürokratischen Stolperfalle werden

Beitragserhöhungen dürfen nicht zur bürokratischen Stolperfalle werden

Berlin, 11. Juli 2025. Zum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Arbeitnehmer zahlen den erhöhten Beitrag seit Jahresbeginn über ihre Gehaltsabrechnung. Bei Rentnern erfolgt die Umsetzung jedoch erst ab Juli 2025 – dann mit einer einmaligen Nachzahlung für die Monate Januar bis Juni, die mit der Rentenerhöhung verrechnet wird. Diese pauschale Abrechnung gilt auch für Rentner, deren Rentenbeginn im ersten Halbjahr 2025 lag und die den erhöhten Beitrag bereits vor Rentenbeginn als Arbeitnehmer entrichtet haben. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing teilt dazu mit:

„Hier wird erneut deutlich, wie sehr die unzureichende Digitalisierung bei der Rentenversicherung zum Problem wird. Gerade für Neurentner ist es kaum nachvollziehbar, warum eine Beitragssatzerhöhung nicht rechtzeitig berücksichtigt wird – obwohl sie bereits im November 2024 beschlossen wurde. Wer heute seine Steuer digital über ELSTER abgeben muss, erwartet zu Recht, dass auch die Rentenversicherung technisch auf der Höhe ist. Stattdessen hinkt sie bei der Beitragsberechnung ein halbes Jahr hinterher – mit Folgen für die Neurentner, die jetzt doppelt zahlen sollen. Beitragserhöhungen dürfen nicht zur bürokratischen Stolperfalle werden. Solche Versäumnisse erschüttern das Vertrauen in die gesetzliche Rente. Die Rentenversicherung muss aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion hier mit einer Erstattungsregelung für überzahlte Beträge nachbessern.“

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