BGH-Urteil zu Impfstoffherstellern wichtiger Schritt zur finanziellen Entschädigung Betroffener

BGH-Urteil zu Impfstoffherstellern wichtiger Schritt zur finanziellen Entschädigung Betroffener

Berlin, 10. März 2026. Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), welche die Hürden für Auskunftsansprüche von Geschädigten über bekannte Impfrisiken herabsetzt, teilt die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss, mit:

„Wenn endlich vorliegt, was die Impfstoffhersteller längst wissen und vielleicht sogar von Anfang an wussten, aber weiter verheimlichen wollten, werden die Gerichte sich endlich mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Risiken der Impfung den Nutzen überwogen haben. Für den Teil der Bevölkerung, der keiner Risikogruppe angehörte, bestand zu keinem Zeitpunkt eine wesentliche Gefahr durch das Coronavirus. In keinem Fall war eine experimentelle Injektion gerechtfertigt, welche zahlreiche Nebenwirkungen bis hin zum Tod zur Folge hatte. Die sogenannte Impfung schützte weder vor Infektionen oder Weitergabe des Virus noch vor schweren Verläufen. Sowohl die Impfung selbst als auch die Maßnahmen, die zu einem faktischen Impfzwang führten, wurden – etwa durch das RKI – mit Interpretationen von Zahlen begründet, die vorwiegend auf Modellrechnungen und nichtssagenden PCR-Tests beruhten, während die klinischen Werte und die traditionelle Surveillance unauffällig waren. Es geht daher im Zusammenhang mit diesen Gerichtsverfahren nicht nur um die Verantwortung der Impfstoffhersteller, sondern, wie von unserer Fraktion gefordert, auch um die Frage der politischen Verantwortung derer, die ihnen den Boden bereiteten und unsere Bevölkerung getäuscht und den Maßnahmen ausgeliefert haben.“

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