Pressemitteilung

Bildungspolitiker der AfD-Fraktionen beschließen Resolution zum Thema Förderschulen

Anlässlich ihres 15. Interfraktionellen Treffens haben die Bildungspolitiker der AfD-Bundestagsfraktion und ihre Kollegen aus den Länderparlamenten am 6. November in Berlin das Thema Förderschulen und deren Erhalt beraten und hierzu die nachfolgende, gemeinsam erarbeitete Resolution beschlossen:

Berlin, 6. November 2023

Resolution der AfD-Bildungspolitiker aus den Ländern und dem Bund

Fünfzehntes interfraktionelles Treffen in Berlin

Förderschulen erhalten

Die Bildungspolitiker der AfD aus den Bundesländern und dem Bund befassten sich bei ihrem Treffen mit dem Schwerpunktthema Förderschulen

Förderschulen haben sich für die meisten Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf als beste Schulform bewährt.

Bei Förderschulpädagogen handelt es sich um hochqualifizierte Lehrkräfte, die ihre verantwortungsvollen pädagogischen Aufgaben in spezialisierten Förderschulen weit angemessener erfüllen können als in heterogenen Regelschulklassen.

Dazu steht ihnen eine dem jeweiligen Förderbedarf entsprechende Ausstattung mit Technik, Lernmaterial und Fachräumen zur Verfügung.

Hinter der ideologisch motivierten Schließung von Förderschulen stehen häufig Motive zur Kosteneinsparung.

Wir stellen fest: Förderschulen sind darauf spezialisiert, junge Menschen mit geistigen, sensorischen, sprachlichen, sozial-emotionalen oder schwerwiegenden allgemeinen Lernbehinderungen optimal zu fördern.

Sie erfüllen damit sachgerecht die Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention nach gleichen Bildungschancen für alle.

In Regelschulen erhalten dagegen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf oft nicht die nötige Zuwendung. Im Gegenteil: Eine primär ideologisch motivierte Beschulung von Kindern mit den oben genannten Beeinträchtigungen an Regelschulen führt zu einer unzureichenden Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Dadurch kommt es vor, dass sie dem Unterricht nicht folgen können, diesen stören, in eine Außenseiterposition geraten, ihre Schwächen leidvoll erleben oder gemobbt werden. Darüber hinaus sind eine Absenkung des Lernerfolges des gesamten Klassenverbandes und eine signifikante Überforderung der Regelschul-Lehrkräfte die Folgen.

Wenn der Grad der Beeinträchtigung eines Schülers eine erfolgreiche reguläre Beschulung erwarten lässt und optimale Lern- und Förderbedingungen vorliegen, spricht nichts gegen eine Inklusion in den Regelunterricht.

Dies bedeutet auch, dass eine Rückkehr bei Nichterfolg in die Förderschulklasse für den betreffenden Schüler möglich sein muss. Konkret fordern die bildungspolitischen Sprecher der Fraktionen:

  • Erhalt möglichst aller noch bestehenden Förderschulen.
  • Gründung neuer Förderschulen, wenn zum Beispiel nach ihrer Schließung ein entsprechender Bedarf entstanden ist.
  • Evaluation der bisherigen Inklusionsstrategie der Länder.
  • Aufnahme der bewährten, vor Einführung der Inklusionsstrategie geltenden Förderschulpraxis in die Schulgesetze der Länder.
  • „Inklusion mit Augenmaß“: Wenn der Grad der Beeinträchtigung eines Schülers eine erfolgreiche reguläre Beschulung erwarten lässt und optimale Lern- und Förderbedingungen vorliegen, spricht nichts gegen eine Inklusion in den Regelunterricht.

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge