Brandner: Abmahnmissbrauch wirksam bekämpfen
Brandner: Abmahnmissbrauch wirksam bekämpfen
Berlin, 27. September 2019. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen mit hohen Rechtsanwalts-Gebührenforderungen sind für viele Unternehmen ein Ärgernis. Auch können später hohe Vertragsstrafen die Folge sein, wenn das Unternehmen gegen die geforderte Unterlassungserklärung verstößt. Werden in der Abmahnung reine Formalverstöße geltend gemacht oder wurde ein dubioser Abmahnverein tätig, liegt der Verdacht nahe, dass nur finanzielle Interessen mit der Abmahnung verfolgt werden. Die AfD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dem Geschäftsmodell „Abmahnungen“ den Stecker zieht (BT-Drs. 19/13205).
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner sagt dazu:
„Unser Gesetzentwurf beseitigt alle finanziellen Anreize für Abmahnungen. Werden Formalverstößen im Internet gerügt, wie z.B. die Pflicht zur Impressum-Angabe oder zur Widerrufsbelehrung, muss der Abmahnende seinen Anwalt selbst bezahlen. Abmahnvereine müssen nachweisen, dass sie sich aus Mitgliedsbeiträgen finanzieren. Vereine, die im Verbraucherschutzinteresse agieren, müssen zudem eine Mindestzahl von 2.000 Mitgliedern aufweisen. Kleine Vereine, die bundesweit abmahnen, werden auf diese Weise ausgebremst. Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung sollen nicht zu einer Abmahnung berechtigen. So verhindern wir eine neue Abmahnwelle. Zugleich wollen wir die bewährte Spezialisierung von Wettbewerbsgerichten erhalten.“
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