Pressemitteilung
Bystron: Europäischer Gerichtshof will Ungarns Souveränität beschneiden
Berlin, 27. Juni 2020. Der Europäische Gerichtshof hat beschlossen, das ungarische Gesetz gegen die Einflussnahme durch ausländische NGOs verstoße gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU.
Dazu sagte der Obmann der AfD-Fraktion im Auswärtigen Ausschuss, Petr Bystron:
„Ungarn lehnt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Recht ab. Der Gerichtshof wendet hier ein Konstrukt aus der US-Gesetzgebung an, welches von linken NGOs dazu missbraucht wird, die Souveränitätsrechte des Staates zu Gunsten von nicht demokratisch legitimierten Rechtssubjekten zu verlagern.
Dass dieses Urteil rein politischer Natur ist, erkennt man spätestens daran, dass im Falle der AfD angebliche Spenden aus dem Ausland immer wieder skandalisiert werden, aber im Falle von eindeutig parteipolitisch tätigen NGOs (die über keinerlei demokratische Legitimität verfügen) die Meinungsfreiheit und Kapitalverkehrsfreiheit plötzlich in Gefahr sein sollen.
Wohin die Beschneidung der Souveränität durch das EuGH führt, machte der Brexit deutlich. Großbritannien hat 131 mal gegen die Beschneidung ihrer Rechte vor dem EuGH geklagt und wurde 101 mal überstimmt, in 77,1 Prozent der Fälle. Die Briten empfanden daher diese Behörde als demokratisch nicht legitimiert und ihre Urteile zu Recht als anmaßend und mit dem staatlichen Selbstverständnis des Vereinigten Königreichs unvereinbar. Ebenso wird dieses ungeheuerliche Urteil nun in Ungarn empfunden.
Der EuGH schadet Europa mit solchen Urteilen, es bestärkt die Entfremdung der Menschen von dem Brüsseler Apparat.“
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