Pressemitteilung

Christina Baum: Klage der Pflegehelferin leistet unschätzbaren Beitrag zur Corona-Aufarbeitung

Berlin, 4. September 2024. Zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück, bei der Frage um die Verfassungsmäßigkeit der Coronaimpfpflicht für Pflegekräfte das Bundesverfassungsgericht anzurufen, teilt die AfD-Bundestagsabgeordnete Christina Baum, Mitglied im Gesundheitsausschuss, mit:

„Nachdem nun endgültig die politische Beeinflussung des RKI und dessen regierungshöriges Verhalten belegt sind, ist die Entscheidung des Gerichts unausweichlich gewesen. Das Bundesverfassungsgericht, das die Impfpflicht im Jahr 2022 noch als verfassungsgemäß einstufte, hat nun die Möglichkeit, wieder etwas Gutmachung zu leisten. Dennoch werden die Richter sich Fragen zu ihrer Eignung und Unabhängigkeit stellen lassen müssen, denn nie hätten sie ihr Urteil mit der Stellungnahme einer weisungsgebundenen Regierungsbehörde begründen dürfen. Warum wurden nicht unabhängige und vor allem kritische Experten befragt?

Die hier vorliegende Klage der Pflegehelferin leistet einen unschätzbaren Beitrag zur Aufarbeitung des Coronaregimes. Wir wollen aber nicht nur den Beleg, dass Recht gebrochen wurde, wir wollen auch politische und, wo möglich, strafrechtliche Konsequenzen gegen die Anstifter, Täter und Helfer des Coronaunrechts.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge