Antrag

Data Act – Zur Modernisierung der deutschen Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft

Berlin, 28. März 2023. In der heutigen digitalen Welt wird es zunehmend schwerer, bei der Kommunikation, der Produktion, der Mobilität und beim Konsum keine maschinenlesbaren Daten zu generieren; dies gilt für Unternehmen wie Verbraucher gleichermaßen. Die zunehmende Vernetzung digitaler Endgeräte bei gleichzeitigem Ausbau einer digitalen Infrastruktur hat zu einer bisher nicht gesehenen Menge maschinenlesbarer Daten geführt, die weitgehend auf den Servern einiger weniger Technologie-Unternehmen liegen, die diese speichern, verknüpfen, analysieren und monetisieren. Diese Tendenz wird sich mutmaßlich fortsetzen im Zuge des sogenannten Internets der Dinge, wenn softwaregetriebene und vernetzte Haushaltsgeräte Einzug halten in die Wohnungen und Häuser der Verbraucher halten. Auch das fahrerlose, mit Kameras und Sensoren ausgestattete Auto wird als Treiber dieser Entwicklung betrachtet, ebenso landwirtschaftlich genutzte Maschinen. Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass diese bereits bestehenden und künftig generierten Daten meist ungenutzt beziehungsweise einseitig genutzt bleiben; es sei von entscheidender Bedeutung, deren Potenzial freizusetzen, indem „Möglichkeiten für die Weiterverwendung von Daten geschaffen und Hindernisse für die Entwicklung der europäischen Datenwirtschaft […] beseitigt werden“.  Zu diesem Zweck hat sie einen Vorschlag für eine Verordnung „über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz)“ vorgelegt (COM(2022) 68 final, auch „Data Act“ genannt). Kern dieser geplanten Verordnung ist es, auch kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Daten für ihre Geschäftstätigkeit zu erleichtern; darüber hinaus sollen im Falle einer öffentlichen Notlage Unternehmen zur befristeten Datenherausgabe an öffentliche Stellen verpflichtet werden können. Maschinenlesbare Daten im Sinne des Data Act werden als „digitale Vermögenswerte“2 interpretiert; einmal generiert und gespeichert, sind sie potentiell unbegrenzt auch in neuen Kontexten weiter kombinierbar und nutzen sich im Gegensatz zu physischen Rohstoffen bei ihrer elektronischen Verarbeitung nicht ab. Deutschland wird durch die genannte kommende Verordnung unter erheblichen Zugzwang gesetzt, haben doch die jahrelangen Versäumnisse der Bundesregierung im Bereich der Digitalisierung zu einer wahrlich epidemischen Notlage von nationaler Tragweite in den Bereichen der digitalen Bildung, der digitalen Medizinversorgung und der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung geführt. Deutschland leidet unter einer unzureichenden Breitbandversorgung, einer inakzeptablen Anzahl an Funklöchern und einer unsicheren 5G-Mobilfunkinfrastruktur, was die nationale Sicherheit und Souveränität Deutschlands gefährdet und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft schwächt. Auch in Bereichen wie eGovernment, schnellem Internet und Künstlicher Intelligenz fällt Deutschland im internationalen Vergleich zurück. Laut einer Studie des European Center for Digital Competitiveness aus dem Jahr 2021 ist Deutschland seit dem Jahr 2017 im weltweiten Vergleich zurückgefallen, unter den G20-Staaten liegt es lediglich noch auf Platz 17.3 Bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung hat es Deutschland blamabel versäumt, das Onlinezugangsgesetz (OZG), das die auch digitale Inanspruchnahme der Verwaltungsdienstleistungen bis Ende 2022 auf den Weg bringen sollte, vollumfänglich umzusetzen.

 

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