Antrag

Die Territoriale Agenda der EU beenden – Eine selbstbestimmte Raumentwicklung Deutschlands sicherstellen

Berlin, 16. Mai 2024. Seit jeher ist der Umgang mit Territorium ein Element der Herrschaftspraxis. Stets geht es darum, in einem zielgerichteteren Planungsszenario maßgebliche raumbezogene Wirkungsgrößen zu erfassen, zu steuern beziehungsweise in Gang zu setzen. Die Bundesrepublik Deutschland brachte diesbezüglich bis in die 1970er Jahre nicht nur das Raumordnungsgesetz auf den Weg, sondern auch entsprechende Pendants auf Länder- und Kommunalebene. Auf 1967 datiert diesbezüglich der erste Beschluss der deutschen Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO), die sich derweil Raumentwicklungsministerkonferenz (RMK) nennt. Etwa zeitgleich begann auch ein informeller kontinentaler Austausch der Raumordnungsminister (Conférence européenne des Ministres responsables de l’Aménagement du Territoire – CEMAT) des Europarats. Ende der 1980er Jahre wiederum trieb die Europäische Kommission mit damals zwölf Mitgliedsländern die Raumentwicklungspolitik voran und publizierte 1999 das Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK).
Wesentliche Schlussfolgerungen des Dokumentes sind unter anderem, dass keine neuen Kompetenzen auf der Ebene der Europäischen Union (EU) begründet würden, dass das Subsidiaritätsprinzip der Mitgliedsstaaten zu wahren sei und, dass das Konzept lediglich einen politischen Orientierungsrahmen abgebe. Gleichwohl gab es klare Zielvorgaben, so werde die Gemeinschaft „von einer Wirtschaftsunion zu einer Umweltunion und künftig zu einer Sozialunion“ und zugehörig sorge ein System von programmbezogenen Strukturfonds – zuvörderst die Gemeinschaftsinitiative INTERREG – für „das Zusammenspiel der raumbeeinflussenden Faktoren in einem integrierten Entwicklungsansatz in Grenzregionen und größeren transnationalen Kooperationsgebiete[n].“

Zum Antrag

Ähnliche Inhalte