Antrag

Die Weißrussland-Route wirkungsvoll schließen

Berlin, 17. November 2021. Seit August diesen Jahres haben zahlreiche Migranten eine unerlaubte Einreise nach Deutschland via Weißrussland vorgenommen. Im Jahresverlauf sind 8.059 Migranten aufgefunden worden, welche die deutschpolnische Grenze überschritten haben. Die Migranten werden durch die weißrussische Regierung nach Weißrussland eingeflogen und verfügen zumeist über Visa für Weißrussland. Damit ist Weißrussland für die Migranten kein Gebiet, in dem ihre Freiheit oder ihr Leben aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung gefährdet wäre.

Mithin ist eine illegale Einreise nach Deutschland von Weißrussland aus weder von Strafe befreit (Art. 31 Genfer Flüchtlingskonvention) noch besteht ein Gebot der Nichtzurückweisung gem. Art. 33 GFK. Eine Ausweisung nach Weißrussland ist völkerrechtlich statthaft und humanitär nicht zu beanstanden. Ein Anspruch auf Asyl in Deutschland besteht für die über Weißrussland eingereisten Migranten generell nicht. Gemäß Artikel 16a (2) GG ist der Anspruch auf Asyl nicht anwendbar, wenn die Einreise über einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Deutschland ist als Land, das Hunderttausenden Migranten Zugang zu den Sozialsystemen gewährt und hierfür viele Milliarden Euro pro Jahr im Haushalt bereitstellt, ein Teil des Problems: Da die Sozialleistungen in Deutschland oftmals höher sind als gute Gehälter in den Heimatländern und die Bundesregierung Merkel auch regelwidrig den Zugang hierzu ermöglicht hat, wecken sie Wünsche und Begehrlichkeiten.

Die AfD Fraktion im deutschen Bundestag fordert daher die Bundesregierung auf, alle Personen, die mittelbar oder unmittelbar über die Republik Weißrussland illegal nach Deutschland eingereist sind, ausnahmslos aus Deutschland abzuschieben. Die Abschiebung soll im beschleunigten Verfahren innerhalb von zwei Tagen für alle Menschen erfolgen, die im Grenzgebiet aufgegriffen werden und ohne Rücknahmeantrag für all diejenigen, die über eine weißrussische Einreisedokumentation verfügen. Des Weiteren muss das Dublin-III-Verfahren uneingeschränkt angewendet werden. Nur so kann die hybride Kriegsführung Lukaschenkos wirksam unterbunden werden.

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