Antrag

Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung beschleunigen – Anforderungen an ein Onlinezugangsgesetz 2.0 berücksichtigen

Berlin, 5. Juli 2022. Die Ziele des Abschlussberichts zur E-Government-Initiative BundOnline 2005 aus dem Jahre 2000, die „durchgängige IT-Unterstützung für ausgewählte Verfahren zwischen der Wirtschaft und Bürgern einerseits und der Verwaltung andererseits“ neu zu gestalten sowie „übergreifende Prozessketten“ zu optimieren und „medienbruchfreie Dienstleistungen“ bereitzustellen (https://ap-verlag.de/_temp/Download-Dateien/mit%205-6%202006/Bund%20Online%20-%20Abschlussbericht.pdf, S.35), sind auch nach zwei Dekaden intensiver Tätigkeit von Bundesregierung und Bundesverwaltung nicht erreicht worden.

Noch immer liegt Deutschland bei der Digitalisierung seiner Verwaltung hinter anderen Ländern deutlich zurück. Beim Digital Economy and Society Index 2021 erreichte Deutschland im Vergleich mit anderen EU-Mitgliedsstaaten lediglich Platz 16 (https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/desi, S.66), mit einem Rückstand von über 20 von 100 Indexpunkten zum Spitzenreiter Estland. Die eGouvernement-Leistungsfähigkeit Deutschlands liegt damit noch unterhalb des EU-Durchschnitts. Sowohl in der Verfügbarkeit als auch in der Servicequalität digitaler öffentlicher Dienste konnten für Bürger bislang keine nennenswerten Fortschritte gemacht werden, wie auch der kürzliche, hastige Rückzug des digitalen Führerscheins zeigt (https://www.zeit.de/mobilitaet/2021-10/id-wallet-digitaler-fuehrerschein-app-ausbesserung-bundesregierung-ankuendigung?sort=desc&page=4&utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F).

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